EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

EQS-Ad-hoc: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

17.09.2025 / 07:37 CET/CEST
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PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond

Mannheim, 17. September 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin ("Emittentin") der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; "Bestehende Anleihe") informiert darüber, dass heute die beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format ("Nordic Bond") beschlossen wurde ("Refinanzierung"). Die Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.

Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager mandatiert. Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten. Die Emittentin beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter anderem für die Refinanzierung zu verwenden.

Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des Nordic Bond sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin wird im Falle einer erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die Bestehende Anleihe kündigen und vorzeitig zurückzahlen.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Kündigungs- oder Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden Anleihe. Die Gläubiger der Bestehenden Anleihe werden über die Refinanzierung im Falle der erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond separat informiert.

Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: [email protected]

Disclaimers:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

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Ende der Insiderinformation

17.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Internet: www.paul.tech
ISIN: DE000A3H2TU8
WKN: A3H2TU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2198470

 
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2198470  17.09.2025 CET/CEST

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