EQS-News: Marinomed Biotech AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in 2100 Korneuburg, Hovengasse 25
I. TAGESORDNUNG Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2024 zu Punkt 2 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben und (b) die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente ausgeschlossen ist (Direktausschluss des Bezugsrechts) Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2025") sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien)
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. September 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com zugänglich: Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten sowie zur bedingten Erhöhung des Grundkapitals zu Tagesordnungspunkt 1 und 2, Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung, Formular für den Widerruf einer Vollmacht, vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 18. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt Per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln) Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten: Marinomed Biotech AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben) Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50 Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN ATMARINOMED6(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen) Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Marinomed Biotech AG Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: [email protected] (Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln) Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben) Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50 Persönlich: Bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. September 2025, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Informationen zu einem von der Gesellschaft empfohlenen, unabhängigen Stimmrechtsvertreter werden in Kürze auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com bekanntgemacht werden.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 4. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail: [email protected], wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com unter den Menüpunkten „Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteZum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,- und ist zerlegt in 1.778.333 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.778.333 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
2. Identitätsnachweis und Einlass Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
3. Ort der Hauptversammlung und Zugang Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Marinomed Biotech AG an der Adresse Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, statt. Der Zugang zum Ort der Hauptversammlung ist am 23. September 2025 ab 12:30 Uhr (Wiener Zeit) möglich.
Korneuburg, im September 2025 Der Vorstand
02.09.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Marinomed Biotech AG |
Hovengasse 25 | |
2100 Korneuburg | |
Österreich | |
Telefon: | +43 2262 90300 |
E-Mail: | [email protected] |
Internet: | www.marinomed.com |
ISIN: | ATMARINOMED6 |
WKN: | A2N9MM |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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2191836 02.09.2025 CET/CEST