Liebe Leser,
in der jetzigen Phase ist der ein oder andere Short-Trade sehr lukrativ. Durch die neue gesetzliche Regelung mit der Abgeltungssteuer wird bei einem Leerverkauf automatisch ein fiktiver Gewinnanteil von 30% unterstellt, auf den die Abgeltungssteuer sofort zu bezahlen ist. Das macht für uns Trader mittelfristige Shortpositionen quasi unmöglich, denn der sofortige Geldabfluss schmälert die Kaufkraft. Ich habe mich deshalb nach neuen Möglichkeiten umgeschaut wie beim Short-Trading die sofortige Abgeltungssteuer legal umgangen werden kann. Die Lösung ist denkbar einfach.
Der Broker Etrade wickelt seine CFD-Geschäfte über einen Partner in Dänemark ab. Wenn Sie über CFDs short gehen, wird keine sofortige Abgeltungssteuer auf einen fiktiven Gewinnanteil abgeführt. Die zu versteuernden Veräußerungsgewinne werden statt dessen wie gewohnt am Jahresende berechnet. Für mich ist diese Konstruktion die beste Lösung, um weiterhin die Möglichkeit zu haben, mittelfristig auf fallende Kurse zu setzen.
Sie sind ebenfalls an Etrade interessiert und wollen weiterhin short gehen können, ohne sofort die Abgeltungssteuer bezahlen zu müssen? Dann nutzen Sie die MasterTraders-Sonderkonditionen (nur 4,95€ je Trade in den ersten 6 Monaten). Eröffnen Sie jetzt ein Konto bei Etrade mit den günstigen MasterTraders-Sonderkonditionen.