Wer den Mut hatte die Aktie zu halten während das Gericht seine Entscheidung bekannt gab, wird jetzt belohnt. Momentan verzeichnet die Aktie ein plus von 15%. Wenn das Urteil auch in den einzelnen Staaten zu einem liberaleren Verständnis der Wettanbieter führt, hat Bwin die besten Chancen in diesem boommenden Markten seine führende Position auszubauen und hochprofitabel zu arbeiten.
Wien, 06. März 2007 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin. Die Luxemburger Richter betonten am Dienstag in einem mit Spannung erwartetem Urteil zu einem konkreten Fall in Italien, dass ein Mitgliedstaat wegen nicht erfüllter Verwaltungsformalitäten, wie etwa dem Anbieten von Sportwetten ohne entsprechende Konzession in dem betroffenen Land, keine strafrechtlichen Sanktionen verhängen darf, wenn er selbst die Erfüllung dieser Formalität verhindert hat.
Fall “Placanica”
Konkret geht es in dem Fall “Placanica” um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwetten-Anbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Italien hatte dem Unternehmen eine Konzession verweigert, weil nach italienischem Gesetz Kapitalgesellschaften vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Die italienischen Gerichte hatten den EuGH um seine Einschätzung gebeten.
Neue Chancen für bwin
bwin hat in der EU in Deutschland und Frankreich massive rechtliche Probleme. In Frankreich wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Aktivitäten privater, lokal nicht lizenzierter Wettanbieter bei Strafe (bis 60.000 Euro Bußgeld) verbietet. Der bwin-Umsatz in Frankreich (laut Analystenschätzung rund zehn Prozent) bricht damit weg.