EQS-News: Whistleblowing Report 2025: 40 Prozent der deutschen Unternehmen berichten von Missständen in ihrer Organisation oder Lieferkette

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Whistleblowing Report 2025: 40 Prozent der deutschen Unternehmen berichten von Missständen in ihrer Organisation oder Lieferkette

02.10.2025 / 19:02 CET/CEST
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Unternehmen mit etablierten Hinweisgebersystemen sind erfolgreicher bei der Schadensbegrenzung

München – 06. Oktober 2025

Vier von zehn Unternehmen in Deutschland waren 2024 von illegalem und unethischem Verhalten im eigenen Haus oder in ihrer Lieferkette betroffen. Zugleich konnte mehr als die Hälfte der Unternehmen mit HInweisgebersystemen den größten Teil der entstandenen finanziellen Schäden durch die Hinweise von Whistleblowern aufdecken. Das zeigt der neue Whistleblowing Report, den die EQS Group gemeinsam mit der Fachhochschule Graubünden veröffentlicht hat. Der Whistleblowing Report 2025 ist bereits die vierte Ausgabe dieser internationalen Studie. Diesmal wurden insgesamt 2.200 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Schweiz, Spanien und den USA befragt.

„Die Studie zeigt, dass Hinweisgebersysteme maßgeblich zur Aufklärung von Missständen in Unternehmen und deren Lieferketten beitragen. Unternehmen mit etablierten Hinweisgebersystemen sind eher in der Lage, Schäden zu begrenzen – ein klarer Beleg für die präventive Wirkung dieser Instrumente", beurteilt Prof. Dr. Christian Hauser von der FH Graubünden, als Projektleiter verantwortlich für die Erstellung des Reports, die Ergebnisse.

Melde- und Beschwerdestellen unterschiedlich ausgerichtet

In der diesjährigen Ausgabe differenziert die Studie erstmals klar zwischen Meldestellen für interne Anspruchsgruppen (Mitarbeitende) und Beschwerdestellen für externe Anspruchsgruppen (wie Kunden oder Lieferanten). Meldestellen stehen den eigenen Mitarbeitenden zur Verfügung, um Missstände im Unternehmen aufzudecken. Beschwerdestellen fokussieren sich hingegen auf illegales oder unethisches Verhalten entlang der Lieferkette und richten sich an externe Personen. In Deutschland haben 58 Prozent der befragten Unternehmen eine interne Meldestelle und 65 Prozent eine externe Beschwerdestelle eingerichtet.

Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group: „Seit zwei Jahren verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz alle deutschen Unternehmen mit mehr als fünfzig Mitarbeitenden zur Einrichtung von Meldestellen. Der Whistleblowing Report bestätigt, dass dies in der Praxis gut funktioniert – und dass die Systeme echten Mehrwert bringen. Angesichts weiterer Vorgaben wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gewinnen Beschwerdestellen an Bedeutung, um Hinweise von Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern schnell und systematisch aufzuklären.“

Klassische Hinweisgeberkanäle dominieren, digitale Plattformen gewinnen an Bedeutung

Bei der Ausgestaltung der Meldestellen setzen deutsche Unternehmen auf eine Kombination verschiedener Kanäle zur Kontaktaufnahme für ihre Mitarbeitenden. Im Durchschnitt bieten sie vier verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Dabei dominieren traditionelle Kanäle wie E-Mail (76 Prozent), persönliche Besuche (65 Prozent) oder Telefon (64 Prozent) weiterhin. Webbasierte Hinweisgebersysteme und Internetplattformen gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Beschwerdestellen bieten im Schnitt drei Kanäle an, wobei hier klassische Kontaktwege noch stärker überwiegen.

Jedes siebte deutsche Unternehmen verzeichnet Schäden von über 100.000 Euro

Missstände innerhalb der Organisation oder entlang der Lieferkette stellen für Unternehmen ein erhebliches Risiko dar und können unter anderem finanzielle Schäden verursachen. Bei jedem siebten betroffenen Unternehmen aus Deutschland (14 Prozent) belief sich der durch illegales oder unethisches Verhalten verursachte Schaden auf mindestens 100.000 Euro. Mithilfe ihrer Melde- oder Beschwerdestellen konnte jedoch gut die Hälfte der deutschen Unternehmen (51 Prozent) mehr als zwei Drittel des finanziellen Gesamtschadens aufdecken.

„Hinweisgebersysteme sind längst nicht mehr nur eine regulatorische Notwendigkeit, sondern strategische Instrumente, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen“, so Achim Weick. „Richtig eingesetzt fördern sie eine Kultur der Offenheit, die das Vertrauen von Mitarbeitenden, Partnern und Kunden nachhaltig stärkt. Unternehmen, die in zuverlässige Lösungen investieren, stärken ihre Resilienz und unterstreichen ihre Integrität im Markt.“

Hohe Relevanz der eingehenden Hinweise

Deutsche Unternehmen stufen etwas mehr als die Hälfte (57 Prozent) der eingegangenen Meldungen und Beschwerden als relevant und inhaltlich gehaltvoll ein. Hinweise von eigenen Mitarbeitenden bezogen sich besonders häufig auf die Themen Diversität und Respekt am Arbeitsplatz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheits- sowie Datenschutz. Bei Hinweisen von externen Personen standen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung sowie geschäftliche Integrität und Menschenrechte im Vordergrund.

Anonymes Melden führt nicht zu mehr Missbrauch

Obwohl das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen nicht dazu verpflichtet, anonymes Melden anzubieten, ermöglichen 70 Prozent der Meldestellen deutscher Unternehmen Anonymität. Bei den Beschwerdestellen sind es 55 Prozent – Spitzenwerte im internationalen Vergleich. Der Anteil missbräuchlicher Meldungen und Beschwerden, die das Unternehmen oder eine Person gezielt in Verruf bringen sollen, lag bei deutschen Unternehmen nur bei 12 Prozent – unabhängig davon, ob Anonymität möglich ist oder nicht. Damit bestätigt die Studie, dass anonymes Melden – entgegen dem häufig geäußerten Vorbehalt – nicht zu mehr missbräuchlichen Hinweisen führt.

Weitere Präventionsmaßnahmen: Fast jedes zweite Unternehmen nutzt KI

Neben Hinweisgebersystemen setzen Unternehmen auch auf andere Maßnahmen zur Prävention von Missständen und der Aufdeckung von illegalem oder unethischem Verhalten. Beispielsweise verfügen drei Viertel über einen Code of Conduct; ebenso viele setzen auf aktive und offene Kommunikation durch die Unternehmensleitung. Auch künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen werden zur Aufklärung von Missständen genutzt. Fast jedes zweite Unternehmen (44 Prozent) in Deutschland hat bereits ein solches KI-basiertes System im Einsatz. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit hinter den USA (56 Prozent) und Großbritannien (53 Prozent). Weniger verbreitet ist der Einsatz von KI bei Unternehmen in Frankreich (32 Prozent) und der Schweiz (37 Prozent).

Die vollständige Studie steht zum Download bereit unter: https://www.eqs.com/de/compliance-wissen/white-papers/whistleblowing-report-2025/
 

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Die Lösungen der EQS Group sind in einer Cloud-basierten Plattform gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Prozesse in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Fallbearbeitung, Richtlinienmanagement und Genehmigungsprozesse ebenso professionell steuern wie das Geschäftspartnermanagement, das Risikomanagement von Drittparteien, die Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten. Darüber hinaus entwickelt die EQS Group Software für die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten von Unternehmen, für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wie DSGVO und EU AI Act, sowie für effizientes ESG-Management und regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung.  Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor Targeting und Kontaktmanagement, aber auch IR-Webseiten und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.

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