DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
Stichworte: Anleihe/Zinszahlung Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG verzögert sich wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie Bayreuth, 12. Mai 2020 - Die am 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung der SeniVita Social Estate AG auf die Anleihe 2015/2025 (ISIN: DE000A13SHL2) in Höhe von 2 % des Nominalbetrags wird sich wegen der Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie verzögern. Zum einen geht es dabei um den geplanten Verkauf einer Tagespflegeeinrichtung in Oberbayern. Dafür sind noch mehrere Gremienbeschlüsse zu fassen, was wegen der in Bayern geltenden Corona-bedingten Einschränkungen bisher nicht möglich ist. Zum anderen kommt es bei der Vermarktung der Wohnungen in den beiden vor kurzem fertiggestellten Pflegeeinrichtungen Königsberg und Weidenberg zu Verzögerungen. Die aus diesen Transaktionen eingeplanten Mittelzuflüsse werden damit aus heutiger Sicht erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger wurde über diesen Sachverhalt informiert. Die am 7. April 2020 auf einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse zur Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und zur Veränderung der Konditionen sind mit Wirkung zum 11. Mai 2020, 24.00 Uhr, unanfechtbar geworden und können technisch vollzogen werden, sofern keine Anfechtungsklage innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Nach vorläufiger Auskunft des zuständigen Gerichts hat die zuständige Kammer bisher keine Kenntnis von solchen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse. Kontakt:
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SeniVita Social Estate AG |
Wahnfriedstraße 3 | |
95444 Bayreuth | |
Deutschland | |
ISIN: | DE000A13SHL2 |
WKN: | A13SHL |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1042503 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1042503 12.05.2020 CET/CEST