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17.Juni 2020 11:02 Uhr

aktionaersforum service GmbH








DGAP-Media / 17.06.2020 / 11:02



  • Wesentliche Aktionärsrechte wie Frage-, Antrags- und Anfechtungsrecht im Rahmen von derzeitigen virtuellen Hauptversammlungen deutlich eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt

  • Rechtssicherheit und Klarheit bezüglich des Risikos von Übertragungsstörungen bei virtuellen Hauptversammlungen sind Grundvoraussetzung für Dialog zwischen Aktionären und Unternehmen

  • Zukunft der Hauptversammlung liegt in echtem Hybridmodell und der Nutzung von Technologie zur Stärkung der Aktionärsdemokratie



Gemeinsam mit der Initiative Minderheitsaktionäre hat die aktionaersforum service GmbH erstmalig ein Live-Webinar mit dem Titel "Virtuelle Hauptversammlungen - Gefahr für die Aktionärsrechte?" veranstaltet. Eine hochkarätig besetzte Gesprächsrunde aus erfahrenen Experten hat dabei die im Zuge der COVID-19 Pandemie eingeführte Praxis der virtuellen Hauptversammlungen im Hinblick auf die Wahrung von Aktionärsrechten aus mehreren Blickwinkeln beleuchtet. Die Teilnehmer der Diskussionsrunde, die von ntv-Börsenmoderatorin Katja Dofel moderiert wurde, waren führende Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis, darunter Prof. Dr. Tim Drygala (Universität Leipzig), Prof. Dr. Heribert Hirte (Mitglied des Bundestages, CDU), Hendrik Schmidt (Corporate Governance Center der DWS) und Robert Peres (Initiative Minderheitsaktionäre). 

Fragerecht der Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen eingeschränkt


Zwar zeigten die Experten Verständnis dafür, dass das unter dem Druck der Corona-Krise verabschiedete Notfallgesetz Defizite aufweist, ebenso einig war man sich jedoch, dass insbesondere das Frage-, Antrags- sowie Anfechtungsrecht der Aktionäre im Rahmen der virtuellen Hauptversammlungen durch die neuen Regelungen stark eingeschränkt wurden und die Aktionärsversammlung damit zu einer einseitigen Informationsveranstaltung der Organe der jeweiligen Unternehmen degradiert wird. Hendrik Schmidt, Experte für gute Unternehmensführung bei der Investmentgesellschaft DWS, der in der laufenden Saison  bereits an mehr als 15 Hauptversammlungen virtuell teilnahm, fasste zusammen, dass die Versammlung in der aktuellen Form fast ausschließlich auf eine virtuelle Stimmabgabe reduziert und somit kein Dialog zwischen Unternehmen und Aktionären gewährleistet sei. Diesem Dialog kommt im nächsten Jahr eine noch größere Bedeutung zu, da nach Inkrafttreten von ARUG II und der damit verbundenen "Say on Pay"-Regelung, die Aktionäre über die Vergütung der Vorstände abstimmen werden. Nicht nur Schmidt sieht daher eine reine virtuelle Abstimmung ohne vorausgehende Debatte in dieser Sache besonders kritisch. 

Rechtssicherheit und das Risiko von Übertragungsstörungen sind Hemmschuh


Die Einschränkungen des Frage-, Antrags- und Anfechtungsrechtes sind nach Auffassung der Experten im Wesentlichen dem Risiko von Anfechtungsklagen, z.B. im Falle von Übertragungsstörungen, geschuldet. Prof. Drygala von der Universität Leipzig sieht vor diesem Hintergrund die Schaffung maximaler Rechtssicherheit als notwendige Bedingung für eine zukünftig breite Akzeptanz von virtuellen Hauptversammlungen. Indiz dafür sei, dass der Gesetzgeber bereits seit rund zehn Jahren die Möglichkeit von virtuellen Versammlungen vorsieht, die Unternehmen allerdings aus Angst vor Anfechtungsklagen davon bislang keinen Gebrauch gemacht hätten. Prof. Drygala schlägt daher vor, das Risiko von Übertragungsstörungen der Hauptversammlung auf die Aktionäre zu übertragen, um die Voraussetzung zu schaffen, auch Onlineteilnehmer rechtlich als ordentliche Teilnehmer der Versammlung zuzulassen. Auch Prof. Hirte sieht in der Rechtssicherheit einen entscheidenden Faktor und gibt zu bedenken, dass nicht eine "Sondergesetzgebung, sondern eine verstärkte Diskussion über Verfahrens- und Anfechtungsrecht" notwendig sei. Einer Verlängerung der derzeitigen Notfallgesetzgebung erteilte er aufgrund der offensichtlichen Defizite im Frage- und Anfechtungsrecht eine klare Absage und erläuterte: "Wir müssen über die ,ordentliche' virtuelle Hauptversammlung nachdenken, nicht über die ,außerordentlich' krisenbedingte, und die Gesetzesänderungen durchführen, die nötig sind, um das auf feste Füße zu stellen."

Echte Hybridlösung ist die Zukunft der Hauptversammlung


Konsens bestand unter den Experten, dass eine echte Hybridlösung aus physischer Präsenz und virtueller Teilnahme die zukünftige Form der Hauptversammlung sein dürfte. Der Vorstandsvorsitzende der Initiative Minderheitsaktionäre, Robert Peres, fordert in diesem Zusammenhang eine weitere Stärkung der Aktionärsdemokratie und sieht in der aktuellen Krise eine Chance, den technologischen Fortschritt auch auf dem Feld der Aktionärsrechte zum Vorteil aller Parteien einzusetzen. Die Experten haben bereits in der Gesprächsrunde erste Vorschläge zur Wahrung von Aktionärsrechten in einer solchen Lösung gemacht. Hendrik Schmidt etwa schlug vor, dass ein neutraler Stimmrechtsvertreter - z.B. ein Notar - die virtuellen Fragen und Wortbeiträge steuern könnte. Prof. Drygala plädierte für den pragmatischen Ansatz, dass Aktionäre die Wahl haben sollten, ob sie virtuell teilnehmen oder auch künftig wie bisher bei der Hauptversammlung vor Ort präsent sein möchten. 

Aktionaersforum und Initiative Minderheitsaktionäre planen weitere Events zum Thema Aktionärsrechte


Das Aktionaersforum und die Initiative Minderheitsaktionäre planen nach dem ersten gelungenen Live-Webinar weitere gemeinsame Veranstaltungen zur Stärkung der Aktionärsrechte sowie der Aktionärsdemokratie in Deutschland. Zudem wird die aktionaersforum service GmbH das für März 2020 geplante Event und aufgrund der COVID-19 Pandemie abgesagte Symposium Kapitalmarktrecht zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und rechtzeitig über den Termin informieren.


Holger Hoffmann, Geschäftsführer der aktionaersforum service GmbH, wertete die rege Teilnahme am Live-Webinar und die lebhaften Diskussionen als gutes Zeichen für die Aktienkultur: "Nachdem das für März geplante Symposium Kapitalmarktrecht aufgrund der Corona-Krise ausfallen musste, freuen wir uns, dass wir mit unserem ersten Live-Webinar den konstruktiven Dialog hinsichtlich der Wahrung von Aktionärsrechten aufrecht erhalten konnten." 


Robert Peres, Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, sagte: "Mit einem Live-Webinar kann man schneller und direkter aktuelle Themen aufgreifen, wie beispielsweise die derzeitigen Sonderregelungen bei der Durchführung von Hauptversammlungen. Ich freue mich daher auf eine Fortsetzung nach der Sommerpause."



Pressekontakt:

Elke Strothmann

Tel: +49 (0) 2202 2807 0

E-Mail: strothmann@Agentur-Strothmann.de


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Über die aktionaersforum service GmbH: 

Die 2014 gegründete aktionaersforum service GmbH hat es sich als unabhängiger und neutraler Mediator zur Aufgabe gemacht, neue Maßstäbe für effiziente Stakeholder-Kommunikation und moderne Corporate Governance zu setzen. Sie bietet verschiedene Online-Produkte und Lösungen an, mit denen Verwaltungen börsennotierter Gesellschaften, Aktionäre, institutionelle Investoren, Aktionärsvereinigungen und sonstige Stakeholder in einen kontinuierlichen und lösungsorientierten Dialog miteinander treten können. Das Symposium Kapitalmarktrecht bietet eben diesem Dialog und Austausch eine Plattform. www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Über die Initiative Minderheitsaktionäre:

Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. leistet einen Beitrag zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktionäre und insbesondere der Stellung von Minderheitsaktionären. Zu ihren Zielen zählen beispielsweise die Schaffung eines echten kollektiven Rechtsschutzes, eine Reform des Beschlussmängelrechts und die Stärkung des Spruchverfahrens. initiative-minderheitsaktionaere.org

 



Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: aktionaersforum service GmbH

Schlagwort(e): Finanzen


17.06.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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