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22.August 2024 21:14 Uhr

Sebastian Brunner Communications








EQS-Media / 22.08.2024 / 21:14 CET/CEST


Pressemitteilung



Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé

Insolvenzverwalter der Qimonda AG, München



 



Vergleich zwischen Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter der Qimonda AG und Infineon sieht einen Vergleichsbetrag von 800 Millionen Euro vor



Abschluss Insolvenzverfahren im Jahr 2025 mit substantieller Quote für die Gläubiger möglich



München, 22. August 2024. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen ist es dem Qimonda Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und der Infineon Technologies AG gelungen, eine abschließende Einigung in Bezug auf die sogenannte Unterbilanz- und Differenzhaftungsklage zu finden, die seit dem Jahr 2010 beim Landgericht München I in erster Instanz anhängig war.



Die Qimonda AG war im Jahr 2006 aus der Infineon Technologies AG hervorgegangen, nachdem diese ihre damalige Speicherchipsparte in die Qimonda AG überführt hatte. Sie beschäftigte in Spitzenzeiten rund 13.500 Mitarbeiter weltweit und gehörte zu den umsatzstärksten Speicherchip-Herstellern der Welt. Im August 2006 folgte der Börsengang an der New York Stock Exchange. Im Januar 2009 musste die Qimonda AG Insolvenzantrag stellen, nachdem sie in den Vorjahren nicht profitabel am Markt bestehen konnte und auch nicht in der Lage war, staatliche Finanzierung zu erhalten.



Unterbilanz- und Differenzhaftungsklage seit 2010 anhängig



Die Ausgliederung der Speicherchipsparte war im Jahr 2006 im Wege zweier Sacheinlagen in die

Qimonda AG erfolgt. In der im Jahr 2010 vor dem Landgericht München I erhobenen Klage des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé hatte der Insolvenzverwalter geltend gemacht, dass das von der Infineon Technologies AG ausgegliederte und eingebrachte Speichergeschäft nicht werthaltig war. Der Insolvenzverwalter hatte auf Erstattung der Differenz zu den Ausgabebeträgen der an Infineon im Zuge der Ausgliederung von Qimonda ausgegebenen Aktien geklagt (sogenannte ?Unterbilanz- und Differenzhaftungsklage?).



Der vom Gericht bestellte Sachverständige legte im Januar 2024 ein Gutachten vor, das einen negativen Wert für die eingebrachten Geschäftsbereiche Inland und Ausland auswies. Gegen das Gutachten haben beide Parteien Einwendungen vorgebracht. Zudem hatte sich Infineon auf weitere Aspekte berufen, wie etwa, dass der Liquidationswert der eingebrachten Vermögenswerte die für die Sacheinlagen erforderlichen Werte erreichen würde. Dies war nicht Gegenstand des Gutachtens.



Vergleichsabschluss über 800 Mio. Euro



Nach Vorlage des Gutachtens führten die Parteien intensive Vergleichsgespräche. Der ausverhandelte Vergleich sieht nunmehr einen Vergleichsbetrag von 800 Millionen Euro vor. Der eigentliche Zahlbetrag ist etwas geringer, da Infineon unter anderem für bereits festgestellte Tabellenforderungen eine Rangrücktrittserklärung abgibt, was einem Wert von rund 26,5 Millionen Euro entspricht und zugleich die Quote für die Gläubiger erhöht. Zudem sah der im Jahr 2014 abgeschlossene Teilvergleich einen bereits gezahlten Anrechnungsbetrag von 15 Millionen Euro vor, der jetzt zu berücksichtigen ist. Nach Abzug aller Positionen wird Infineon daher 753,5 Millionen Euro an die Insolvenzmasse der Qimonda AG zahlen.



Insgesamt hat Infineon dann einen Betrag von rund 1 Milliarde Euro an die Insolvenzmasse der Qimonda AG gezahlt. Bereits im Jahr 2014 war es gelungen, in einem Teilvergleich die übrigen Streitigkeiten zwischen der Infineon Technologies AG und dem Insolvenzverwalter vergleichsweise zu lösen und sämtliche Patente der Qimonda AG an die Infineon Technologies AG zu verkaufen. Infineon hatte damals bereits einen Betrag von insgesamt 260 Millionen Euro gezahlt.



Der Gläubigerausschuss der Qimonda AG sowie Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG haben dem Vergleich bereits zugestimmt. Er wird kurzfristig umgesetzt, was dann auch einen Abschluss des Insolvenzverfahrens und eine substantielle Quote für die Gläubiger ermöglichen wird.



?Mit dem Vergleich konnte der letzte streitige Vorgang im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qimonda AG gelöst werden. Damit kann nun mit den Vorbereitungen für einen Verfahrensabschluss begonnen werden, damit der große Erfolg dann auch den Gläubiger zugutekommt?, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.



Erlöse von über 1,2 Milliarden Euro aus streitigen Vorgängen realisiert 



Damit hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in durchweg streitigen Auseinandersetzungen mit verschiedenen Parteien Erlöse über 1,2 Milliarden Euro für die Gläubiger realisiert. Dies stellt einen maßgeblichen Erfolg für die Gläubiger dar, mit dem bei Verfahrensbeginn nicht gerechnet werden konnte. Die Qimonda AG verfügte als reine Holdinggesellschaft bei Antragstellung weder über substantielle liquide Mittel noch über Vermögensgegenstände, die man ohne Weiteres hätte verwerten können. So befanden sich nahezu alle Tochtergesellschaften selbst in Insolvenzverfahren. Daher hing der Erfolg des Insolvenzverfahrens maßgeblich davon ab, dass Ansprüche gegen Dritte durchgesetzt und zudem die im Patentportfolio verkörperten immateriellen Vermögenswerte bestmöglich verwertet werden können.



Das Patentportfolio der Qimonda AG umfasste damals tausende Patente und Patentanmeldungen weltweit. Die Schutzrechte betrafen Erfindungen mit Relevanz für die Halbleiter-, Computer- und Telekommunikationsindustrie, die jedoch größtenteils vor der Insolvenz an die großen Marktteilnehmer lizensiert worden waren. Über den Bestand der Lizenzen in der Insolvenz wurden dann zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland geführt. Insbesondere war streitig, welche Wirkungen das deutsche Insolvenzverfahren auf die Lizenzrechte an den US-Patenten der Qimonda AG hatte. Hier stellten sich die ehemaligen Lizenzinhaber, unter ihnen Samsung, Infineon, IBM, Hynix, Intel, Nanya und Micron, auf den Standpunkt, dass ihre Lizenzrechte trotz der Insolvenz fortbestehen. Nachdem der US Bankruptcy Court in Alexandria im November 2009 zunächst zu Gunsten des Insolvenzverwalters entschieden hatte, musste der Streit bis hin zum Supreme Court der USA ausgetragen werden. Dieser hat dann in dem später noch vielfach zitierten Landmark-Case Jaffé v. Samsung Electronics Co. (135 S.Ct. 66) im Oktober 2014 in Bezug auf die US-Patente zu Gunsten der Lizenzinhaber entschieden.



Parallel dazu war eine Vermarktung des Patentportfolios über eine Lizensierungskampagne erfolgt, in deren Rahmen auch Patentrechtsstreitigkeiten geführt wurden. So konnten insgesamt Lizenzerlöse von rund 100 Millionen Euro realisiert werden. Das Patentportfolio wurde schließlich in einem internationalen Verkaufsprozess am Markt angeboten und an die Infineon Technologies AG als bestem Bieter verkauft.



Weitere Erlöse konnten aus Anfechtungsstreitigkeiten generiert werden: So wurden insbesondere Transaktionen, die kurz vor Insolvenzantragstellung stattgefunden hatten, angefochten und auch hierzu Prozesse über mehrere Instanzen hinweg geführt, die zwischenzeitlich massedienlich verglichen werden konnten. Aus der Anfechtung konnten insgesamt Erlöse von rund 200 Millionen Euro realisiert werden.



Positive Auswirkungen auch für die Gläubiger der Tochtergesellschaften



Der Abschluss und die Umsetzung des Vergleichs mit der Infineon Technologies AG wird auch positive Auswirkungen auf die Gläubiger der insolventen Tochtergesellschaften haben, insbesondere auf die Qimonda Dresden GmbH & Co. oHG und die Qimonda Holding BV. Die dortigen Gläubiger profitieren, da den benannten Gesellschaften erhebliche Forderungen gegenüber der Qimonda AG zustehen und sie entsprechende Quotenzahlungen erhalten werden, die sie an ihre Gläubiger weitergeben. Dies betrifft neben den Arbeitnehmern auch öffentliche Stellen in Deutschland und Portugal, die etwa vor der Insolvenz Fördergelder ausgereicht hatten. Ihre Forderungen werden voraussichtlich (nahezu) vollständig befriedigt werden können.



 



Weitere Informationen:



Dr. jur. Michael Jaffé wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Eine besondere Expertise liegt dabei auf mehrstufigen Konzerninsolvenzverfahren und Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. jur. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe. Als Insolvenzverwalter von drei deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften verwertet er die weltweite Containerflotte. Seit 25. August 2020 ist er darüber hinaus als Insolvenzverwalter der Wirecard AG sowie weiterer Wirecard -Gesellschaften tätig.



Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien auf den Gebieten Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht sowie Sanierung (nach dem ESUG), insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Eine wichtige Grundlage dafür ist die regelmäßig gerade bei komplexen Verfahren gefragte langjährige Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit. Nicht zuletzt deshalb genießt die Kanzlei seit Jahrzehnten das Vertrauen von Gerichten und Gläubigern gerade in schwierigen Verfahren, in denen widerstreitende Interessen der Beteiligten bestehen. Die Kanzlei kann mit ihrer eigenen leistungsstarken und über Jahre gewachsenen Struktur Verfahren jeder Größenordnung im Interesse der Gläubiger begleiten.



Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:



















Insolvenzverwalter Medienkontakt
Dr. jur. Michael Jaffé Sebastian Brunner
Rechtsanwalt Unternehmenskommunikation
Fachanwalt für Steuerrecht Telefon: 0175/5604673
Fachanwalt für Insolvenz- E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de
und Sanierungsrecht

Franz-Joseph-Str. 8
 
Franz-Joseph-Str. 8  
80801 München  

 





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Emittent/Herausgeber: Sebastian Brunner Communications

Schlagwort(e): Finanzen


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