News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
17.01. 12:12 vor 1778 Tagen
Xlife Sciences AG
Xlife Sciences AG: Neues Projekt im Portfolio
17.01. 11:53 vor 1778 Tagen
NORDWEST Handel AG
DGAP-News: NORDWEST Handel AG: 100 Jahre - viele Rekorde!
17.01. 11:22 vor 1778 Tagen
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
DGAP-Adhoc: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Ungeprüfte Zahlen zum 31.12.2019
17.01. 09:47 vor 1778 Tagen
Dr. Wieselhuber & Partner GmbH Unternehmensberatung
Dr. Wieselhuber & Partner GmbH: Buchveröffentlichung von Norbert Wieselhuber - Unternehmer gestalten Unternehmen
17.01. 07:00 vor 1778 Tagen
BB BIOTECH AG
DGAP-Adhoc: BB Biotech AG mit Gewinn im Geschäftsjahr 2019
17.01. 07:00 vor 1778 Tagen
Vectron Systems AG
DGAP-News: Vectron Systems AG: Starkes Schlussquartal 2019
16.01. 20:11 vor 1779 Tagen
Sparta AG
DGAP-Adhoc: SPARTA AG: Organveränderung
16.01. 14:34 vor 1779 Tagen
ALBIS Leasing AG
DGAP-Adhoc: ALBIS Leasing AG passt Ergebnisprognose an
In allen Meldungen suchen

13.Mai 2020 08:30 Uhr

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

TILP Pressemitteilung: Erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG eingereicht








DGAP-Media / 13.05.2020 / 08:30



Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



Wirecard-Compliance-Skandal: TILP hat am 12. Mai 2020 die erste Anlegerklage gegen die Wirecard AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht München I gestellt - Aktienschäden auf mindestens 32% vom jeweiligen Einstandskurs beziffert - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.wirecard-klage.de




Kirchentellinsfurt, 13.05.2020


Die seit über 25 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für die von ihr vertretene Effecten-Spiegel AG die erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG (Wirecard) vor dem Landgericht (LG) München I eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einzuleiten.



Wirecard, ein DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München, ist ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister. Wirecard steht seit Jahren in der Kritik wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten. Mehrfach hatte es in diesem Zusammenhang nach der Veröffentlichung von Dossiers und Presseartikeln, insbesondere der britischen Zeitung Financial Times, in der Vergangenheit Kurseinbrüche im zweistelligen Prozentbereich gegeben. Im Oktober 2019 hatte Wirecard daher selbst eine unabhängige Sonderuntersuchung durch die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu den Vorwürfen in Auftrag gegeben. Nachdem mehrfach angekündigte Termine zu dessen Vorlage verschoben wurden, wurde der Bericht am 28. April 2020 der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin sprach KPMG unter anderem von Mängeln in der internen Organisation von Wirecard sowie von einem Untersuchungshemmnis. Aufgrund dessen konnte KPMG beispielsweise zu der Existenz und der Höhe von Umsatzerlösen aus bestimmten Geschäftsbeziehungen mit Wirecard keine konkreten Aussagen treffen. Der Kurs der Wirecard-Aktie brach daraufhin zeitweise um rund 40% ein. Allein dadurch wurden zeitweise über 5 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.



"Nach dem KPMG-Bericht sehen wir unsere feste Überzeugung bestätigt, dass Wirecard ein massives Compliance-Problem hatte und hat - und darüber hätte Wirecard den Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen", sagt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe. "Das Maß ist jetzt voll. Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen - daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei", erläutert Weiss.



TILP macht vor dem LG München I zu Gunsten der klagenden Effecten-Spiegel AG wegen derer Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte Kursdifferenzschäden nach § 97 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geltend. TILP begründet die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP beziffert den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie.



Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich die Wirecard AG wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind zumindest alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.



"Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite", erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.



Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Es ist quasi eine Art "deutsche Sammelklage für Kapitalanleger". Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in dem DT3-Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE), die Volkswagen AG und die Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff). Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. Das Musterverfahren im Steinhoff-Bilanzskandal vor dem OLG Frankfurt am Main ruht derzeit wegen Vergleichsverhandlungen.



TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.



TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern)

Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany

Tel.: +49 7121 90909-0

Fax: +49 7121 90909-81

Mail: medien@tilp.de
www.tilp.de



Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe https://www.tilp.de/impressum



TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

TILP ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien im Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht. TILP engagiert sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern. In vielen großen Wirtschaftsverfahren vertritt TILP private und institutionelle Investoren, Family Offices und auch öffentliche Einrichtungen der Verwaltung. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber gleichermaßen: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 "die führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien des maßgeblichen Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über 15 Jahren durchgängig zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".

TILP hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ("BGH") sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt.


TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. TILP hat beispielsweise im Oktober 2014 für den Musterkläger vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen und siegte im Dezember 2014 für den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht ("OLG") München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). In Anbetracht dieser Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas Tilp als "Mister KapMuG". Aktuell vertritt TILP u.a. den Musterkläger gegen die Steinhoff International Holdings N.V. wegen des Bilanzskandals im KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt, welches derzeit aufgrund von Vergleichsverhandlungen ruht.


Andreas Tilp war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.



TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP Litigation") führt in Deutschland Klageverfahren für institutionelle Investoren auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes. Sie ist eine Schwesterkanzlei der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP"). Aktuell vertritt TILP Litigation u.a. Investoren mit Klageforderungen in Milliardenhöhe gegen die Volkswagen AG wegen Dieselgate, darunter die Musterklägerin in dem KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig, und mit Klageforderungen von rund 900 Millionen gegen die Daimler AG vor dem Landgericht ("LG") Stuttgart.


 






Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schlagwort(e): Finanzen


13.05.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



1042511  13.05.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1042511&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.