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18.Februar 2020 13:16 Uhr

Sebastian Brunner Communications








DGAP-Media / 18.02.2020 / 13:16



Pressemitteilung



Rechtsanwalt Miguel Grosser

Vorläufiger Insolvenzverwalter



Frankfurt am Main, 18. Februar 2020. In den vorläufigen Insolvenzverfahren für die 16 deutschen Fintyre-Gesellschaften gibt es nur wenige Tage nach den Insolvenzanträgen erste Fortschritte. Wie der vom Amtsgericht Frankfurt am Main für die Gruppe bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter heute mitteilte, sind bereits erste Insolvenzgeldzahlungen an rund 500 Mitarbeiter erfolgt, die für Januar keine regulären Lohn- und Gehaltszahlungen mehr erhalten hatten. Darüber hinaus stimmte der zwischenzeitlich bestellte Gläubigerausschuss dem Start der Investorensuche zu, mit der ein international führender Transaktionsberater beauftragt wird.



Die deutschen Fintyre-Gesellschaften hatten am 06. Februar (Reifen Krieg GmbH, Neuhof) bzw. 11. Februar Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Daraufhin erklärte sich das Amtsgericht Frankfurt am Main als zuständig für die Gruppeninsolvenz und bestellte Rechtsanwalt Miguel Grosser als vorläufigen Insolvenzverwalter.



Der deutschen Fintyre-Gruppe gehören neben Reifen Krieg folgende weitere Gesellschaften an:



- Fintyre Group GmbH, Neu-Isenburg;

- REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen;

- EFTD Real Estate Holding GmbH, Reutlingen;

- tyre1 GmbH & Co KG, Reutlingen;

- tyre1 Management GmbH, Reutlingen;

- RK Beteiligungs GmbH, Neuhof;

- Secura Reifenservice GmbH, Neuhof;

- MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof;

- Duro Reifenservice GmbH, Neuhof;

- RS Exclusiv Reifengroßhandel GmbH, Hohenwestedt;

- TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt;

- SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt;

- Reifen24 GmbH, Saalfeld/Saale;

- Komplettradlager.de GmbH, Essen;

- MoTi Reifen GmbH, Viersen.



Die Gruppe, die im Wesentlichen auf den Groß- und Einzelhandel mit Autozubehör und Reifen sowie das Anbieten von Serviceleistungen im Zusammenhang damit spezialisiert ist, beschäftigt insgesamt über 1.300 Arbeitnehmer und erzielte nach letzten Zahlen einen Gruppenumsatz von rund 1 Mrd. Euro. Alle deutschen Gesellschaften der Gruppe sind sowohl leistungswirtschaftlich durch den gemeinsamen Einkauf von Waren bzw. den Bezug von Waren untereinander als auch finanzwirtschaftlich eng miteinander verknüpft.



"Diese Struktur macht es derzeit schwierig, den normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir prüfen aktuell, wie dies gelingen kann. Wir brauchen dazu vor allem eine Einigung mit den finanzierenden Banken wie auch mit den Lieferanten, die neben aufgelaufenen Forderungen auch Eigentumsvorbehalte geltend machen", so der vorläufige Insolvenzverwalter zur aktuellen Situation.



Da die deutsche Fintyre Gruppe über keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr verfügte, unterblieben für rund 500 Mitarbeiter in sieben Gesellschaften die für Januar fälligen Lohn- und Gehaltszahlungen. Für sie konnte nun mit Zustimmung der Agentur für Arbeit in kürzester Zeit die Vorfinanzierung des ihnen zustehenden Insolvenzgeldes bewirkt werden, so dass erste Auszahlungen bereits erfolgt sind.



Die über 600 Mitarbeiter der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH (Reutlingen) hatten noch vor dem Insolvenzantrag Löhne und Gehälter für Januar ausgezahlt bekommen. Aber auch für sie wie für rund 200 Mitarbeiter in anderen Fintyre-Gesellschaften wird die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Zeit ab Februar 2020 unter Hochdruck vorbereitet.



Sobald die derzeit laufende betriebliche und finanzielle Bestandsaufnahme bei den 16 betroffenen Gesellschaften abgeschlossen und eine gesicherte Datenbasis vorhanden ist, sollen Gespräche mit potenziellen Investoren aufgenommen werden. Der Gläubigerausschuss für die Gruppe gab dazu in seiner ersten konstituierenden Sitzung grünes Licht für einen strukturierten Transaktionsprozess. Damit beauftragte er eine international führende und spezialisierte Beratungsgesellschaft.



"Der Ausgang dieses Investorenprozesses ist völlig offen. Erfreulich ist, dass sich bereits erste Interessenten gemeldet haben. Wir werden jedoch alle Optionen prüfen, um am Ende einschließlich der Arbeitsplätze so viel wie irgend möglich zu erhalten", so Miguel Grosser.



Weitere Informationen:



Miguel Grosser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht, seit 1999 in der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter und seit 2002 als Insolvenzverwalter tätig. Zu seinen bekanntesten Insolvenzverfahren zählt neben der weltweit tätigen DyStar Textilfarben GmbH die erfolgreiche übertragende Sanierung der Deutsche Touring GmbH, des traditionsreichsten Fernbusreiseunternehmen Deutschlands. Darüber hinaus wird er von den Amtsgerichten Frankfurt am Main, München und Köln in zahlreichen weiteren Insolvenzverfahren als Verwalter berufen. Rechtsanwalt Miguel Grosser leitet zudem die Niederlassung von JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in Frankfurt am Main.



Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahr-zehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren (wie etwa bei den deutschen P&R Gesellschaften) als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.















Vorläufiger Insolvenzverwalter Medienkontakt
Miguel Grosser Sebastian Brunner
Rechtsanwalt Unternehmenskommunikation
Fachanwalt für Arbeitsrecht Telefon: 0175/5604673
Fachanwalt für Insolvenzrecht E-Mail:
Westhafenplatz 6
60327 Frankfurt



Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: Sebastian Brunner Communications

Schlagwort(e): Unternehmen


18.02.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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