Pressemitteilung der WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Investoren können jetzt auch Gazprom-ADRs in Aktien umtauschen ? Frist endet bald Stuttgart, 22.08.2024 Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) russischer Unternehmen können nun aufatmen und potenzielle Totalverluste vermeiden: Nachdem bereits die DR-Agenten Citibank, Deutsche Bank und JP Morgan zahlreiche Bücher für den Umtausch von ADRs russischer Emittenten in Aktien geöffnet haben, zieht nun auch BNY Mellon nach. Bis zum 20.09.2024 können westliche Anleger ab jetzt unter anderem den Umtausch von Gazprom-ADRs in die Wege leiten. Tausende Gazprom-Anleger hofften auf diesen Moment ?Die Möglichkeit, nun auch Gazprom-ADRs umzutauschen, ist ein entscheidender Wendepunkt und besonders erfreulich für zahlreiche Kleinanleger, die bereits die Hoffnung aufgegeben hatten. Viele dieser Anleger können jetzt endlich die Chance nutzen, ihre Hinterlegungsscheine gegen Aktien einzutauschen?, erklärt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei WEISSWERT. Voraussetzungen für den Umtausch Anleger müssen über ein Depot mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer NSD (National Settlement Depository) verfügen und sicherstellen, dass die ADRs innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe an BNY Mellon umgewandelt werden. Andernfalls werden die ADRs an den Inhaber zurückgegeben. Es ist entscheidend, schnell zu handeln und alle erforderlichen Schritte korrekt durchzuführen. ADR, für die der Umtausch in Aktien grundsätzlich möglich ist Acron, Aeroflot, Cherkizovo Group, EN+ Group, Enel Russia, Federal Grid Company, Gazprom, Gazprom Neft, Inter RAO, LSR Group, Lukoil, Mobile Telesystems, NLMK, Nornickel, Novorossiysk Commercial Sea Port, OGK-2, PhosAgro, Primorsk Shipping Corporation, Rosneft, Rossetti, Rostelecom, RusHydro, Surgutneftegas, Tatneft. WEISSWERT unterstützt Investoren Die Kanzlei WEISSWERT begleitet Investoren seit Beginn der ADR-Problematik und bietet umfassende Unterstützung bei der Umwandlung von ADRs in russische Aktien, der Gutschrift von Dividenden und vertritt die Interessen von Anlegern auch gegenüber Banken und Brokern, der EU-Kommission und weiteren zuständigen Stellen. Weitere Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich, und Anleger können kostenfrei weitere Informationen anfordern: https://weisswert.de/klage/russische-aktien-adr-anwalt-umtausch/. Kontakt: WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern) Feuerbacher Weg 51 | 70192 Stuttgart | Germany Tel.: + 49 711 340383 00 Fax: +49 711 340383 01 Mail: presse@weisswert.de Web: www.weisswert.de
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