Andritz AG: Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Andritz AG: Überschreiten der 5%-Anteilsschwelle für eigene Aktien
Andritz AG (die 'Gesellschaft') gibt bekannt, dass die Gesellschaft im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms die meldepflichtige Anteilsschwelle von 5% für eigene Aktien am 13. September 2024 überschritten und insgesamt 5.202.892 Stück eigene Aktien, welche rund 5,00% des Grundkapitals der Gesellschaft darstellen, gehalten hat. Die Gesellschaft hält zum 27. November 2024 insgesamt 6.338.578 Stück eigene Aktien, welche rund 6,09% des Grundkapitals der Gesellschaft darstellen.
Hinweise: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß § 135 Abs 3 BörseG. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der hierin erwähnten Aktien in irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, dar. Diese Mitteilung wurde ausschließlich zum Zweck der Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung unzulässig ist, und alle Empfänger werden gebeten, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Verwendung der hierin genannten Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit allen weiteren anwendbaren gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorschriften.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Andritz AG |
Stattegger Straße 18 | |
8045 Graz | |
Österreich | |
Internet: | www.andritz.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2040719 28.11.2024 CET/CEST