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19.Dezember 2024 08:00 Uhr

ADNOC International Germany Holding AG














EQS-News: ADNOC International Germany Holding AG


/ Schlagwort(e): Firmenübernahme






XRG sichert sich 91,3 % von Covestro mittels freiwilligem Übernahmeangebot








19.12.2024 / 08:00 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



Pressemitteilung



 



NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE



 



 



XRG sichert sich 91,3 % von Covestro mittels freiwilligem Übernahmeangebot



 



  • XRG (vormals ADNOC International) erreicht eine sehr hohe Annahmequote im Übernahmeangebot für Covestro

  • Die Transaktion ist ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG und dem Ziel, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden

  • Erste wesentliche transformative Investition von XRG, die ADNOC die Umsetzung seiner internationalen Wachstumsstrategie ermöglicht

  • Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet

 



Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland ? 19. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die ?Bieterin?), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe ?XRG?), gibt heute das finale Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das ?Übernahmeangebot?) an alle Aktionäre der Covestro AG (?Covestro? oder das ?Unternehmen?) bekannt. Die Gesamtzahl der angedienten und von XRG bereits erworbenen Aktien beläuft sich auf rd. 91,32 % der insgesamt ausstehenden Aktien von Covestro.



Vorbehaltlich noch ausstehender regulatorischer Freigaben wird XRG neuer Mehrheitsaktionär von Covestro, einem weltweit führenden Unternehmen für hochwertige Polymerwerkstoffe. Der heutige Tag markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden.



Seine Exzellenz Dr. Sultan Ahmed Al Jaber, Vorstandsvorsitzender von XRG, sagte: ?Wir freuen uns, dass unser Übernahmeangebot für Covestro von einer überwältigenden Mehrheit der Aktionäre angenommen wurde. Der heutige Meilenstein markiert die erste wesentliche transformative Investition von XRG und beschleunigt unser Bestreben, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden. Dabei wollen wir die wachsende globale Nachfrage nach Energie und chemischen Produkten decken und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Als strategischer, langfristiger und wertschöpfender Investor ist XRG der ?Sustainable Future? Strategie von Covestro umfänglich verpflichtet. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem Managementteam und den Mitarbeitenden von Covestro Wert für alle Stakeholder zu schaffen und neue Wachstumschancen zu erschließen.?



XRG und Covestro konzentrieren sich weiterhin voll auf die regulatorischen Freigaben, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigaben, der außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung. Der Abschluss der Transaktion wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet.



Diese Transaktion wird die Position von Covestro als einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Polymermaterialien festigen ? sowohl im Segment ?Performance Materials? als auch im Segment ?Solutions & Specialties?. XRG bekräftigt sein Engagement für die ?Sustainable Future? Strategie von Covestro und die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens und hat sich verpflichtet, Covestro zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, indem es bei Vollzug der Transaktion eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % des derzeitigen Grundkapitals von Covestro zum Angebotspreis zeichnet. Darüber hinaus teilt XRG die Ansicht des Covestro-Managementteams, dass die Leidenschaft und das Fachwissen der Covestro-Belegschaft für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind, und betrachtet die Transaktion als Chance, die weitere Entwicklung von Covestro zu fördern.



Informationen zu den regulatorischen Freigaben (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.



 



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Über XRG



XRG ist ein transformatives internationales Energie-Investmentunternehmen mit Sitz in Abu Dhabi, das sich auf kohlenstoffärmere Energie und Chemikalien konzentriert. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADNOC hat XRG einen Unternehmenswert von über 80 Mrd. USD. Das Portfolio umfasst Beteiligungen an branchenführenden Unternehmen, welche die stark steigende weltweite Nachfrage nach kohlenstoffarmer Energie und solchen Chemikalien bedienen, die wesentliche Bausteine für Produkte mit einer zentralen Rolle im modernen Leben sind.



Weitere Informationen finden Sie unter www.XRG.com



Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an: media@XRG.com



 



Wichtiger Hinweis



Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Anlegern und Inhabern von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.



Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Covestro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.



Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Covestro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen und die anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts eingehalten werden. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.



Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und Covestro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.



Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.



 





















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Sprache: Deutsch
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