Wienerberger beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien Rückkauf von maximal 1.125.000 Aktien bzw. bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG geplant Wien, 6.9.2024 ? Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 155. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 11. September 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 15. Oktober 2024 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.125.000 Stück eigene Aktien, das entspricht bis zu rund 1,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs von mindestens EUR 1,00 rückerworben werden. Der maximale Gegenwert je Aktie darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen. Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 7. Mai 2024 (Beschluss am 7. Mai 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 8. Mai 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI veröffentlicht) Beginn und voraussichtliche Dauer: 11.09.2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 15.10.2024 (einschließlich) Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000831706) Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.125.000 Stück Aktien, entsprechen bis zu rund 1,0% des derzeitigen Grundkapitals der Wienerberger AG Maximaler Gesamtbetrag, der von Wienerberger AG für das Aktienrückkaufprogramm aufgewendet wird: EUR 35.000.000 Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss und dem Beschluss des Vorstands muss der Gegenwert je Aktie mindestens EUR 1,00 betragen und darf höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen. Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse (Wiener Börse) Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für alle Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2024, oder einer späteren, neuen Ermächtigung einer Hauptversammlung Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016) einzuhalten hat. Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG veröffentlicht: https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html Hinweis: Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger AG-Aktien anzunehmen.
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1982851 06.09.2024 CET/CEST