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08.Juli 2024 11:45 Uhr

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.














Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


/ Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung






SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf








08.07.2024 / 11:45 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf



Die Noratis AG (?Noratis?) hat am 08.07.2024 die Inhaber ihrer ausstehenden Anleihe 2020/2025 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Diese soll am 10. September 2024 in Eschborn stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen werden. Hintergrund der begehrten Laufzeitverlängerung ist, dass nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der Noratis-Anleihe 2020/2025 zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum 11. November 2025 aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts gefährdet ist.



Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (?SdK?) etwas überraschend, da kurz zuvor noch der Großaktionär der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die derzeit 65,1 % der Aktien hält, im Rahmen einer Investorenvereinbarung vorgesehene Kapitalerhöhungen bestätigt hat, womit der Gesellschaft bis zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt in 2025 insgesamt 26 Mio. Euro zufließen sollten. Erfreulich ist aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft bereits führzeitig die Restrukturierung der Anleihe angeht und auch mit einer sehr langen Vorlaufszeit die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen hat. Dies lässt den Anleiheinhabern genügend Zeit, um die nötigen Dokumente zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung einzuholen und sich über den Restrukturierungsvorschlag Gedanken zu machen. Dieser kann dann gegebenenfalls auch mit der Gesellschaft und anderen Gläubigern nachverhandelt werden. Aus Sicht der SdK stellt sich in dem Zusammenhang vor allem die Frage, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Restrukturierung leisten, und welche Annahmen die Gesellschaft im Zuge der Finanzplanung getroffen hat, die eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung gegenüber einer schnellen Verwertung der Immobilien vorteilhaft erscheinen lassen. 



Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht wahrzunehmen. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/noratis registrieren. Die SdK wird die Anleiheinhaber über einen Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren. Ferner können sich alle betroffenen Anleiheinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung kostenlos durch die SdK vertreten lassen.



Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.



München, den 08.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



 



Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der Noratis AG!






Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org


Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-0

E-Mail: presseinfo@sdk.org



















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









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