News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
31.01. 07:30 vor 1760 Tagen
4SC AG
DGAP-News: 4SC - Resminostat und RESMAIN-Studie Update
30.01. 23:33 vor 1760 Tagen
SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE0007850000>
30.01. 19:22 vor 1760 Tagen
DocCheck AG
DGAP-Adhoc: DocCheck AG: Vorläufige Geschäftszahlen 2019
30.01. 18:00 vor 1760 Tagen
Mobimo Holding AG
EQS-Adhoc: CFO Manuel Itten verlässt Mobimo per Sommer 2020
30.01. 16:29 vor 1760 Tagen
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
DGAP-News: Stellungnahme der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KgaA zu einem Report von Ontake Research
In allen Meldungen suchen

24.Oktober 2024 10:11 Uhr

FidAR ? Frauen in die Aufsichtsräte e. V.














Emittent / Herausgeber: FidAR ? Frauen in die Aufsichtsräte e. V.


/ Schlagwort(e): Studie/Studienergebnisse






Public WoB-Index von FidAR: Kaum Impulse für mehr Gleichberechtigung / Bundesbeteiligungen legen beim Frauenanteil jedoch stärker zu als die der Länder








24.10.2024 / 10:11 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Pressemitteilung



Public WoB-Index von FidAR: Kaum Impulse für mehr Gleichberechtigung / Bundesbeteiligungen legen beim Frauenanteil jedoch stärker zu als die der Länder



  • Bundesfrauenministerin Paus: ?Wo der Wille ist, ist auch ein Weg!?

  • FidAR-Gründungspräsidentin Schulz-Strelow: ?Zielgrößen öffentlicher Unternehmen enttäuschen.?

  • FidAR-Präsidentin Seng: ?Ziel der Parität erfordert deutlich mehr Engagement.?

Berlin, 24.10.2024: Die öffentlichen Unternehmen in Deutschland bleiben bei der gleichberechtigten Teilhabe in Führungsgremien weiter hinter den Erwartungen zurück. Die angestrebte paritätische Besetzung von Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen liegt immer noch in weiter Ferne. In den Aufsichtsgremien der 261 größten Beteiligungen von Bund und Ländern stieg der Frauenanteil nur marginal stärker als im Vorjahr um 1,6 Prozentpunkte auf 38,7 Prozent (2023: 37,1 %), in den Top-Managementorganen um 2,4 Prozentpunkte auf 28,1 Prozent (2023: 25,7 %). Das sind die Ergebnisse des heute in Berlin vorgestellten Public Women-on-Board-Index von FidAR mit Stand 01.01.2024.



Bundesbeteiligungen mit mehr Frauen als Länderbeteiligungen



Die Bundesbeteiligungen, für die nach den beiden Führungspositionengesetzen strengere Vorgaben gelten, erreichen bei der gleichberechtigten Teilhabe weiterhin bessere Werte als die Beteiligungen der Länder. Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 103 untersuchten Bundesunternehmen stieg um 1,8 Prozentpunkte auf 39,6 Prozent (2023: 37,8 %). 37 Aufsichtsgremien (35,9 %) sind mindestens paritätisch besetzt (2023: 32/30,8 %). In den Top-Managementorganen haben die Bundesbeteiligungen um 2,6 Prozentpunkte zugelegt und mit einem Frauenanteil von 30,9 Prozent erstmals die 30-Prozentmarke überschritten (2023: 28,3 %). Sie liegen damit mehr als 10 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Frauenanteil in den Vorständen der Privatwirtschaft von 19,3 Prozent. Bei den 158 untersuchten Landesbeteiligungen fallen sowohl die Zuwächse als auch die durchschnittlichen Frauenanteile geringer aus. In den Aufsichtsgremien erreichen die Landesunternehmen bei einem Plus von 1,4 Prozentpunkten einen durchschnittlichen Frauenanteil von 37,9 Prozent (2023: 36,5 %), in den Top-Managementorganen liegt der Anstieg bei 2,1 Prozentpunkten auf einen durchschnittlichen Frauenanteil von 25,7 Prozent ? und damit über 5 Prozentpunkte unter dem der Bundesbeteiligungen.



Lisa Paus: ?Bundesbeteiligungen sind Vorbilder?



?Wo der Wille ist, ist auch ein Weg! Das sehen wir daran, dass die gesetzlichen strengen Vorgaben für die Bundesunternehmen zu einer deutlichen Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen führen. Bei den unmittelbaren Bundesbeteiligungen liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien inzwischen bei 43 Prozent. Das ist eine tolle Entwicklung auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Ich fordere alle Unternehmen auf, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und Instrumente wie Zielgrößen in den Top-Managementebenen zu nutzen, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen?, betont Bundesfrauenministerin Lisa Paus.



Fünf Unternehmen haben Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Mindestbeteiligungsgebots



Während in der Privatwirtschaft nur noch drei der 65 unter das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände fallenden Unternehmen die Vorgabe nicht erfüllen, haben von den betroffenen 43 Bundesbeteiligungen fünf noch keine Frau im Top-Managementorgan. Die seit August 2022 geltende Regelung verpflichtet Mehrheitsbeteiligungen des Bundes mit mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau bzw. einen Mann aufzuweisen. Der Frauenanteil in den Top-Managementorganen der dem Mindestbeteiligungsgebot unterliegenden Unternehmen ist auf 36,3 Prozent gestiegen (2023: 32,6 %). Mit Stand 01.01.2024 hatten noch acht Unternehmen eine frauenfreie Top-Managementebene, von diesen haben drei in diesem Jahr eine Frau in die Geschäftsführung berufen: Dr. Katharina Stummeyer ist seit 1. Juni 2024 Geschäftsführerin bei Facility for Antiproton and Ion Research in Europe und beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung, Sabine Kohler wurde am 9. April 2024 zur Geschäftsführerin der Regionalverkehr Alb-Bodensee bestellt. Bei fünf Unternehmen besteht dagegen weiterhin Handlungsbedarf: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Die Autobahn GmbH des Bundes, Omnibusverkehr Franken, Regionalverkehr Oberbayern und SBG Südbadenbus.



Kaum Transparenz bei den Zielgrößen



133 der 261 untersuchten öffentlichen Unternehmen sind nach dem Führungspositionengesetz verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan und die zwei obersten Managementebenen festzulegen. Nur zwei Drittel (90/67,7 %) kommen überhaupt der Pflicht nach und machen Angaben dazu, mit welchem Frauenanteil sie künftig planen. Dabei ist die Zahl der Unternehmen, die Zielgröße Null angeben, also weiterhin nicht mit Frauen in der Unternehmensleitung planen, von 14 auf 5 gesunken.



Monika Schulz-Strelow: ?Zielgrößen werden von öffentlichen Unternehmen weiter vernachlässigt?



?Zwei Jahre nach Einführung des Mindestbeteiligungsgebots für die Bundesbeteiligungen und neun Jahre nach Inkrafttreten des Führungspositionengesetzes werden die öffentlichen Unternehmen ihrer Rolle als Vorbild bei der gleichberechtigten Teilhabe insbesondere in Bezug auf die Zielgrößen immer noch nicht gerecht. Wer keine Zielgrößen festlegt und veröffentlicht, verfehlt die Vorgabe des Gesetzgebers, transparent mit mehr Frauen in Führungspositionen zu planen, bis sie Gleichberechtigung erreicht haben. Mit dieser Haltung wird es schwerfallen, im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen. Das ist auch ein fatales Zeichen an die Beschäftigten, dass Frauen keine gleichberechtigten Aufstiegschancen im Unternehmen haben. Und das kann nicht gewollt sein?, erklärt FidAR-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow, die den Public WoB-Index federführend betreut.



Bundesländer mit Public Corporate Governance Kodex beim Frauenanteil vorne



Während für die Bundesbeteiligungen die gesetzlichen, quotenbasierten Vorgaben der Führungspositionengesetze und des Bundesgremiengesetzes greifen, gelten für die reinen Landesbeteiligungen bis auf Zielgrößenvorgaben meist nur landesspezifische Regelungen. Im Vergleich zeigt sich, dass die Länder beim Frauenanteil vorne liegen, die über Kodizes zur guten Unternehmensführung (Public Corporate Governance Kodex - PCGK) verfügen oder deren Landesgleichstellungsgesetze konkrete Vorgaben machen. So haben die Spitzenreiter im Länderranking, Berlin und Brandenburg, Kodizes mit expliziter Aussage zur Diversity in Führungspositionen der Landesunternehmen. Andere Länder holen durch die Reform des PCGK des Landes oder die Novellierung der Gleichstellungsgesetze langsam auf.



Anja Seng: ?Wir brauchen eine zukunftsfähige Unternehmenskultur?



?Zu viele Unternehmen zeigen noch immer zu wenig Ambitionen, den Frauenanteil in Führungspositionen gezielt zu erhöhen ? das gilt nicht nur für private Unternehmen, sondern wie der aktuelle Public Women-on-Board-Index zeigt, nach wie vor auch für die öffentlichen Unternehmen. Es fehlt an gesetzlichem Druck und an klaren Anforderungen, mehr Frauen in Aufsichtsgremien und in die Managementebenen zu berufen. Daher sollte der Geltungsbereich der Geschlechterquote für Aufsichtsgremien und des Mindestbeteiligungsgebots für Top-Managementorgane ausgeweitet und Sanktionen konsequent angewendet werden ? insbesondere, wenn die Zielgrößenpflicht nicht oder nur unzureichend beachtet wird. Zudem sollte die Wirkmacht von Public Corporate Governance Kodizes systematisch genutzt und mit konkreten Vorgaben zur gleichberechtigten Teilhabe versehen werden. Das alles mit dem Ziel, die Unternehmenskultur so nachhaltig zu verändern, dass eine paritätische Besetzung der Führungsgremien endlich Normalität wird?, betont FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng.



Der Public WoB-Index im Überblick



Der Public Women-on-Board-Index von FidAR ist die bedeutendste repräsentative Studie zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen von Frauen und Männern in öffentlichen Unternehmen in Deutschland. Für die vorliegende elfte Studie wurden 261 Beteiligungen von Bund und Ländern untersucht. 133 davon sind verpflichtet, Zielgrößen für das Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan und die obersten zwei Managementebenen festzulegen und zu veröffentlichen. Von den 103 untersuchten Bundesbeteiligungen sind 59 zielgrößenpflichtig. Bei 44 der untersuchten Unternehmen entscheidet der Bund über mindestens drei Sitze im Aufsichtsgremium. 43 Mehrheitsbeteiligungen des Bundes haben mehr als zwei Mitglieder im Geschäftsführungsorgan und müssen nach dem Mindestbeteiligungsgebot mindestens eine Frau bzw. einen Mann im Top-Managementorgan aufweisen.



Der Public WoB-Index wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Studie wird von FidAR unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Michèle Morner, Inhaberin des Lehrstuhls Führung, Personal und Entscheidung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, erstellt.



Die Studie zum Public WoB-Index kann unter www.public-wob-index.de eingesehen werden.



Ihre Ansprechpartnerinnen



Prof. Dr. Anja Seng, Präsidentin FidAR ? Frauen in die Aufsichtsräte e. V., Berlin

Tel.: +49 (1 51) 12 54 64 60, E-Mail: anja.seng@fidar.de



Monika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin FidAR ? Frauen in die Aufsichtsräte e. V., Berlin

Tel.: +49 (1 72) 31 16 812 E-Mail: monika.schulz-strelow@fidar.de



Prof. Dr. Michèle Morner, Wissenschaftliches Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance [wifucg], Deimern

Tel.: +49 (62 32) 6 54-276, E-Mail: morner@wifucg.de



Pressekontakt



Matthias Struwe | Eye Communications | Agentur für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 (7 61) 137 62-21, E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de



Über FidAR



FidAR ? Frauen in die Aufsichtsräte e. V. ist eine überparteiliche und überregionale Initiative, die 2006 von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ins Leben gerufen wurde. FidAR strebt eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle und -kultur an. Ziel der Initiative, getragen von über 1.450 Frauen und Männern, ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. FidAR verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und Frauenverbänden. Mehr Informationen zu FidAR im Internet unter www.fidar.de.





















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2015435&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.