Golding setzt erfolgreiches Buyout-Beteiligungsprogramm fort und schließt Flagship ?Golding Buyout 2021? bei 250 Millionen Euro München, 26. September 2024 ? Golding Capital Partners gibt das Final Closing für seinen Artikel-8-Fonds ?Golding Buyout 2021? bei Kapitalzusagen in Höhe von 250 Millionen Euro bekannt. Die erfolgreiche Fortsetzung der etablierten Buyout-Serie in vierter Generation kombiniert Primaries, Secondaries und Co-Investments und überzeugte damit Investoren aus dem In- und Ausland. Neben zahlreichen Bestandsinvestoren konnte Golding neue Anleger aus den Bereichen Stiftungen, Sparkassen und Family Offices gewinnen. Über Golding Capital Die Golding Capital Partners GmbH ist einer der führenden unabhängigen Asset-Manager in Europa für Alternative Investments mit Fokus auf die Anlageklassen Infrastruktur, Private Credit, Private Equity, Secondaries und Impact. Mit einem Team von mehr als 200 Mitarbeitern an den Standorten München, Luxemburg, Mailand, Tokio und Zürich unterstützt Golding Capital Partners institutionelle und professionelle Investoren beim Aufbau ihrer Anlagestrategie und verwaltet ein Vermögen von mehr als 14,5 Milliarden Euro. Zu den rund 230 Investoren zählen Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen, Stiftungen, Family Offices, kirchliche Einrichtungen sowie Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Seit 2013 ist Golding Unterzeichner der von den Vereinten Nationen initiierten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI) und seit 2021 Unterstützer der Task Force on Climate-related Finance Disclosures (TCFD).
Eine Investition in den Fonds ist professionellen Kunden im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie vorbehalten und stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die neben Chancen auf Erträge auch Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals beinhaltet. Eine Anlageentscheidung sollte ausschließlich auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Information gegenüber Anlegern getroffen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Darstellungen weder eine Anlageberatung oder eine Beratung anderer Art noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Investition in den Fonds darstellen und auch nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen genügen. Wir weisen weiter darauf hin, dass frühere Wertentwicklungen und Prognosen kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung sind. Wir können nicht garantieren, dass die prognostischen Angaben auch tatsächlich eintreten. Niemand soll aufgrund der in diesem Dokument enthaltenen Informationen handeln, ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation und ohne geeigneten fachlichen Rat von sachkundigen Dritten einzuholen.
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