News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
30.10. 08:15 vor 30 Tagen
BIKE24 Holding AG
EQS-News: BIKE24 führt erfolgreich SAP S4/HANA Public Cloud ein
30.10. 07:00 vor 30 Tagen
Mikron Holding AG
Mikron Gruppe revidiert den Ausblick für das Gesamtjahr 2024
29.10. 23:23 vor 31 Tagen
grenke AG
EQS-Adhoc: grenke reduziert Konzernergebnisprognose
29.10. 20:34 vor 31 Tagen
Daimler Truck Holding AG
EQS-Adhoc: Daimler Truck Holding AG: Mitteilung
29.10. 14:33 vor 31 Tagen
Geratherm Medical AG
EQS-News: Geratherm Medical AG beantragt Verlängerung der Kurzarbeit
In allen Meldungen suchen

02.August 2024 12:07 Uhr

Dr. Greger & Collegen














Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen


/ Schlagwort(e): Rechtssache






Dr. Greger & Collegen erstreitet vor BGH grundlegendes Urteil zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführers








02.08.2024 / 12:07 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



Erfolgreiches Urteil vor dem Bundesgerichtshof: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen erstreitet grundlegendes Urteil zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführers



 



Regensburg/München, 2. August 2024 ? Die renommierte auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen hat einen bedeutenden Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. In seinem aktuellen Urteil vom 23.07.2024 (Az. II ZR 206/22) bestätigte der BGH, dass ein aus dem Amt ausgeschiedener Geschäftsführer gemäß §823 Abs. 2 BGB i.V.m. §15a InsO auch für Schäden von Neugläubigern haftet, die erst nach seinem Ausscheiden durch Vertragsabschlüsse mit der Gesellschaft entstanden sind, sofern die durch seine Pflichtverletzung geschaffene Gefahrenlage im Zeitpunkt der Schadensentstehung noch fortbesteht.



 



Dieses Urteil ist von großer Relevanz, da es die Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppung weiter präzisiert und die Schutzrechte der Neugläubiger/Anleger stärkt. Der BGH hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers nicht mit seinem Ausscheiden endet, sondern auch danach fortwirken kann, wenn seine frühere Pflichtverletzung weiterhin eine Gefahrenlage für die Gesellschaft und deren Gläubiger darstellt.



 



"Wir sind stolz darauf, dieses wegweisende Urteil erstritten zu haben", sagt Dr. Stephan Greger, Inhaber der Kanzlei. "Die Entscheidung des BGH schafft mehr Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten und stellt sicher, dass Geschäftsführer ihre Verantwortung ernst nehmen müssen ? auch im Hinblick auf eine Haftung über ihre Amtszeit hinaus.



 



Herr Rechtsanwalt Thomas Groß, der das Verfahren maßgeblich auf Seiten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführt hat, vertrat in diesem Fall eine Klägerin, die Investitionen in ein für eine Vielzahl von Anlegern vorgesehenes Kapitalanlagemodell tätigte nachdem der ehemalige Geschäftsführer seine Insolvenzantragspflicht verletzt hatte und bereits als Geschäftsführer ausgeschieden war. Der BGH folgte mit aktuellem Urteil seiner Argumentation, dass die Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers auch für spätere, nach seinem Ausscheiden abgeschlossene Verträge gilt, solange die von ihm verursachte Gefahrenlage noch fortbesteht. ?Ein Geschäftsführer kann sich seiner Haftung nicht dadurch entziehen, dass er seine Geschäftsführerstellung aufgibt und das sinkende Schiff in der Krisensituation verlässt?, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Groß.



 



Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei Dr. Greger & Collegen gerne zur Verfügung.





Kontakt:

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen


Standort München:

Prinzregentenstraße 54

80538 München

Tel.: 089 / 237 08 480

Fax: 089 / 237 08 4811


Standort Regensburg:

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620


Web: www.dr-greger.de



















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1960175&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.