News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
08.01. 07:00 vor 1813 Tagen
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
DGAP-News: AURELIUS verstärkt Maßnahmen zur CO2-Reduktion und kompensiert CO2-Verbrauch durch Flugreisen
07.01. 21:23 vor 1813 Tagen
Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA
DGAP-Adhoc: Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA: Aufsichtsratsvorsitzender Robert Perchtold verstorben
07.01. 15:05 vor 1814 Tagen
Savills Immobilien Beratungs-GmbH
DGAP-News: Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Handelsinvestmentmarkt Deutschland 2019
07.01. 11:31 vor 1814 Tagen
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft
Mit Blick auf die globalen Märkte: Simon Reiser neuer Managing Director bei LPKF in Fürth
07.01. 10:10 vor 1814 Tagen
Savills Immobilien Beratungs-GmbH
DGAP-News: Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Büromarkt Deutschland 2019
07.01. 10:06 vor 1814 Tagen
Ringmetall Aktiengesellschaft
DGAP-News: Ringmetall kauft weiteren Spannringproduzenten in den USA
07.01. 09:33 vor 1814 Tagen
Allianz Finance II B.V.
DGAP-News: Allianz Finance II B.V.: Kündigung und Rückzahlungsmitteilung
07.01. 09:00 vor 1814 Tagen
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TILP Pressemitteilung: Dieselgate: Investoren klagen gegen Daimler AG
In allen Meldungen suchen

29.Oktober 2024 13:20 Uhr

Jens Graf Rechtsanwälte

EQS-News: Deka Fonds: Jens Graf Rechtsanwalt klagt wegen Anlagebedingungen














Emittent / Herausgeber: Jens Graf Rechtsanwälte


/ Schlagwort(e): Rechtssache






Deka Fonds: Jens Graf Rechtsanwalt klagt wegen Anlagebedingungen








29.10.2024 / 13:20 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Deka Fonds: Jens Graf Rechtsanwalt klagt wegen Anlagebedingungen



 



Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Deka International S. A., Luxemburg, des Investmentfonds DekaLux - Bond dürfte, wie zahlreiche andere Anbieter auch, Verkaufsprovisionen und Bestandsprämien für ihre Vertriebsstellen aus Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der Verwaltungsvergütung finanziert haben. Bei Privatanlegern verwendete entsprechende Klauseln von Anlagebedingungen könnten deshalb unzulässig sein. Gemäß der von Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, erstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5.10.2023, III ZR 216/22) sind Kostenklauseln zudem intransparent, wenn unklar bleibt, in welchem Zeitintervall die Fondsgesellschaft eine Vergütung erhalten soll. Und wie jährliche Entnahmebeträge, die sich an Börsenkursen ausrichten, an Bewertungstagen zu berechnen sind, die keine Börsentage sind. Ein Anleger kann bei unklaren Anlagebedingungen nämlich nicht wissen, ?was auf ihn zukommt?. Nach der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen wären benachteiligende und intransparente Bestimmungen unverbindlich.



 



Nach diesen Grundsätzen könnten wesentliche Passagen der Anlagebedingungen des Deka - Fonds unwirksam gewesen sein und nicht die erforderliche Rechtfertigung gebildet haben für Aufschläge und Entnahmen aus dem Verwaltungsvermögen des DekaLux - Bond. Ausgabeaufschlag und Verwaltungsvergütung wären dann rückwirkend zu erstatten.



 



Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine erste Verbraucherklage eingereicht. Der über Jahre gehaltene DekaLux - Bond war von der Hausbank trotz der Kostenbelastung als Altersvorsorge empfohlen worden. Einschließlich der zurückverlangten Ausgabeaufschläge steht ein fünfstelliger Forderungsbetrag im Streit.



 



Informatives zur Erstattung von Fondsgebühren allgemein findet sich in Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Jens Graf auf Anwalt24.de. Z. B. "Unwirksame Anlagebedingungen: Investmentfonds zahlten Gebühren zurück" (https://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/57509).



 



Düsseldorf, den 29.10.2024



 



Rechtsanwalt Jens Graf



Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf



Tel.: 0211 86322525



E-Mail: Jens.Graf@t-online.de



 



www.vermögensrekonstruktion.de



 



 



Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:



 



Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".



 



Ende der Pressemitteilung





















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2018325&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.