ams OSRAM optimiert Fremdkapitalstruktur mit erfolgreicher Privatplatzierung von EUR 200 Mio. 10,5% vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029 zur Ablösung kurzfristiger Finanzierungslinien.
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (13. September 2024) -- ams OSRAM hat im Rahmen einer Privattransaktion EUR 200 Mio. 10,5% vorrangige Anleihen mit Fälligkeit 2029 erfolgreich bei bestimmten Investoren zur Ablösung kurzfristiger Finanzierungslinien platziert. ?Im Einklang mit unserem konservativen Finanzierungsansatz arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Finanzierungsstruktur. Im vergangenen Herbst haben wir erfolgreich mehr als EUR 2 Mrd. refinanziert, um ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil unserer ausstehenden langfristigen Verbindlichkeiten zu erreichen. Jetzt optimieren wir unsere Fremdkapitalstruktur weiter, indem wir einige kurzfristige Finanzierungsinstrumente durch die zusätzliche, opportunistische Platzierung von vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029 ersetzen?, sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Privatplatzierung der 10,5% vorrangigen Anleihen zur Rückzahlung ausstehender Beträge aus bestimmten kurzfristigen Bankkrediten und Betriebsmittelfazilitäten zu verwenden. Der Abschluss der Privatplatzierung und die Ausgabe der zusätzlichen vorrangigen Anleihen wird am oder um den 20. September 2024 erwartet.
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Die Zusätzlichen Anleihen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an, für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S definiert) oder anderen Personen nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Zusätzlichen Anleihen in den Vereinigten Staaten von Amerika geben. Die Zusätzlichen Anleihen werden im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten, die von den Registrierungserfordernissen des Securities Act befreit ist, und werden daher nur Nicht-US-Personen außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act angeboten. Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen Umständen tun. Die Emission und der Verkauf der Zusätzlichen Anleihen erfolgt gemäß einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung. Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur Verfügung gestellt wird. Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Emission und der Verkauf der Zusätzlichen Anleihen erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "UK Prospectus Regulation") und des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote. UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die Zusätzlichen Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird. Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne von Artikel 35 ff. des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Zusätzlichen Anleihen dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der Zusätzlichen Anleihen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt. 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Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.
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