Talanx beschließt Aktienrückkauf für Mitarbeiteraktienprogramm Hannover, 22 August 2024 Der Vorstand der Talanx AG (ISIN DE000TLX1005) hat auf Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung gemäß § 71 Abs.1 Nr. 2 AktG beschlossen, bis zu 400.000 eigene Aktien zur Weitergabe an die teilnehmenden Mitarbeiter im Rahmen des Talanx Aktienprogramms 2024 zu erwerben. Das Volumen des Aktienrückkaufs ist damit auf rund 0,15 % der ausstehenden Aktien der Gesellschaft beschränkt. Der Rückkauf dient dem Zweck eines Aktienbelegschaftsprogramms im Sinne des Artikel 5 Abs. 2c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ('MMVO'). Der Rückkauf der eigenen Aktien wird nicht vor dem 26. August 2024 beginnen und ist bis zum 31. Dezember 2024 zeitlich befristet. Der Aktienrückkauf wird unter Beachtung der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der MMVO und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('Delegierte Verordnung') marktschonend zum Marktpreis unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt werden, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst durch die Gesellschaft trifft. Der Gesamtaufwand für den Aktienrückkauf soll EUR 32.000.000 nicht überschreiten. Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf zusammenhängenden Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite https://www.talanx.com/de/investor_relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
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