PUMA SE: Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien ? 3. Zwischenmeldung Herzogenaurach ? 23. Dezember 2024 ? Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 680 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der PUMA SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 7. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 7. März 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von PUMA SE verö?entlicht unter https://about.puma.com/en/investor-relations/share/share-buyback-2024-2025. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. März 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.127.924 Aktien. Der Erwerb der Aktien der PUMA SE erfolgt durch ein von der PUMA SE beauftragtes Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Investorenkontakt: PUMA Investor Relations, E-Mails bitte an investor-relations@puma.com
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PUMA SE |
PUMA WAY 1 | |
91074 Herzogenaurach | |
Deutschland | |
Internet: | www.puma.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2056289 23.12.2024 CET/CEST