News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
19.03. 14:10 vor 1696 Tagen
STEICO SE
DGAP-News: STEICO SE: Auswirkungen der Corona-Krise
19.03. 11:45 vor 1696 Tagen
Daldrup & Söhne AG
DGAP-News: Daldrup & Söhne AG: Josef Daldrup legt Vorstandsmandat nieder
19.03. 11:13 vor 1696 Tagen
AdCapital AG
DGAP-News: AdCapital AG:
19.03. 09:45 vor 1696 Tagen
Bechtle AG
DGAP-News: Bechtle wächst um über 20 %
19.03. 08:00 vor 1697 Tagen
Elmos Semiconductor AG
DGAP-News: Elmos Semiconductor AG veröffentlicht Geschäftsbericht
In allen Meldungen suchen

15.Mai 2024 15:40 Uhr

Münchener Rück AG, WKN 843002, ISIN DE0008430026

[ Aktienkurs Münchener Rück AG | Weitere Meldungen zur Münchener Rück AG ]














EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München


/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052






Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








15.05.2024 / 15:40 CET/CEST



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft



Aktiengesellschaft in München



 



WKN 843002



ISIN DE0008430026



 



Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052



 



Wie am 26. Februar 2024 veröffentlicht hat der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (?Münchener Rück?) mit Zustimmung des Aufsichtsrats, handelnd durch den Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschuss, beschlossen, im Zeitraum von 26. April 2024 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. April 2025 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1.500.000.000 ? über die Börse zu erwerben. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. April 2024. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden.



Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1.500.000.000 ? soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu 600.000.000 ? soll im Zeitraum vom 16. Mai 2024 bis spätestens zum 23. August 2024 erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 14. Mai 2024 von 446,70 ? wären dies bis zu 1,0% des Grundkapitals und entsprächen bis zu 1.343.183 Aktien.



Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Deutsche Börse AG erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: Verordnung (EU) 2016/1052). Der Rückkauf erfolgt unter Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 25. April 2024 einhalten. Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten.



Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.



Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf 2024/2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Münchener Rück die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter www.munichre.com veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



 



München, 15. Mai 2024



 



Der Vorstand





















15.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München

Königinstraße 107

80802 München

Deutschland
Internet: www.munichre.com





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1904147  15.05.2024 CET/CEST



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1904147&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Weitere aktuelle Meldungen zur Münchener Rück AG
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.