Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 ? 31. Zwischenmeldung Nassau, 20. Dezember 2024 ? Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 2.982 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 und dessen Verlängerung mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 im Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 202.361 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der Leifheit AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Tradegate Exchange.
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2055901 20.12.2024 CET/CEST