Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024 ? 12. Zwischenmeldung Nassau, 12. August 2024 ? Im Zeitraum vom 5. August 2024 bis einschließlich 9. August 2024 wurde eine Anzahl von 7.661 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. Mai 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der Leifheit AG unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/share-buyback/ veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 im Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis einschließlich 9. August 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 79.122 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der Leifheit AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Tradegate Exchange.
Kontakt Leifheit AG
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Sprache: | Deutsch |
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1965955 12.08.2024 CET/CEST