Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Aktienrückkaufprogramm 2024 ? 8. Zwischenmeldung Nassau, 15. Juli 2024 ? Im Zeitraum vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024 wurde eine Anzahl von 5.388 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. Mai 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der Leifheit AG unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/share-buyback/ veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 im Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 48.986 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der Leifheit AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Tradegate Exchange.
Kontakt Leifheit AG
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Leifheit Aktiengesellschaft |
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1946547 15.07.2024 CET/CEST