Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
28. Zwischenmeldung Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024 insgesamt 1.098 Aktien im Rahmen des am 30. Mai 2024 bekannt gemachten und am 14. Juni 2024 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrugen für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Juni 2024 beträgt 26.153. Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar. Bremen, 24. Dezember 2024 Energiekontor AG Der Vorstand
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Energiekontor AG |
Mary-Somerville-Straße 5 | |
28359 Bremen | |
Deutschland | |
Internet: | www.energiekontor.de |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2056547 24.12.2024 CET/CEST