Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland ISIN: DE0005557508 Bonn, 26. August 2024 Erwerb eigener Aktien ? 12. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 19. August 2024 bis einschließlich 23. August 2024 wurden insgesamt 1.548.252 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 4. Juni 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Juni 2024 bis einschließlich 23. August 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 20.084.146 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Telekom AG |
Friedrich Ebert Allee 140 | |
53113 Bonn | |
Deutschland | |
Internet: | www.telekom.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1975215 26.08.2024 CET/CEST