EQS Group-Ad-hoc: Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Dividende
Züblin Immobilien Holding AG: Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrates
22.06.2021 / 18:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Anlässlich der gestrigen 32. Generalversammlung, die infolge der COVID-19 Pandemie erneut ohne Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abgehalten wurde, waren 71.5% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:
- Genehmigung des Geschäftsberichts 2020/21 sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle;
- Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung;
- Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 24.06.2021);
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
- Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten;
- Wiederwahl der bestehenden Mitglieder sowie Zuwahl von David Schärli in den Vergütungsausschuss;
- Wahl der neuen Revisionsstelle PwC und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters;
- Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital um weitere zwei Jahre bis zum 22. Juni 2023 durch Anpassung von Artikel 4b Absatz 1 der Statuten;
- Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2022.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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