EQS-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung PAION erhält Remimazolam-Zulassung der Europäischen Kommission für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen Aachen, 03. April 2023 ? Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt bekannt, dass die Europäische Kommission (EC) Remimazolam heute für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie bei Erwachsenen in der EU (einschließlich der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) zugelassen hat. Daneben prüft aktuell auch die britische Arzneimittelbehörde MHRA (UK Medicines & Healthcare products Regulatory Agency) eine mögliche Zulassung in Großbritannien. Ende der Insiderinformation Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Die Zulassung für Remimazolam basiert auf Daten aus einem umfassenden klinischen Programm in der Allgemeinanästhesie. Darin konnte u.a. eine geringere Inzidenz hämodynamischer Nebenwirkungen im Vergleich zu Propofol gezeigt werden. Remimazolam wurde bereits in Japan und in Südkorea für die Allgemeinanästhesie zugelassen. Gregor Siebert, CEO der PAION AG, kommentierte: ?Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission Remimazolam zugelassen hat und danken allen medizinischen Fachkräften, Patienten und Partnern, die an der Entwicklung von Remimazolam beteiligt waren. Nachdem wir die Vermarktung von Remimazolam für die Indikation Kurzsedierung in den europäischen Kernmärkten bereits erfolgreich aufgenommen haben und hier die Vertriebsaktivitäten weiter vorantreiben, planen wir für die Allgemeinanästhesie die Markteinführung in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Zusammen mit unseren weiteren Produkten Angiotensin II und Eravacyclin bieten wir damit ein attraktives Portfolio sowohl für Anästhesisten als auch für Intensivmediziner in wichtigen Märkten der Welt.?
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1593337 03.04.2023 CET/CEST