News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
28.01. 16:12 vor 1794 Tagen
Dr. Wieselhuber & Partner GmbH Unternehmensberatung
Dr. Wieselhuber & Partner GmbH: Greta-Effekt - Familienunternehmen haben Nachhaltigkeit in der DNA!
28.01. 14:41 vor 1794 Tagen
Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft AG
DGAP-News: Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft AG: DEWB-Beteiligung Decimo GmbH vollzieht Merger mit aifinyo AG
28.01. 11:40 vor 1794 Tagen
Hamburg Commercial Bank AG
DGAP-News: Hamburg Commercial Bank AG: ERGEBNISSE DES RETAIL-KAUFANGEBOTS
28.01. 09:30 vor 1794 Tagen
IVU Traffic Technologies AG
DGAP-Adhoc: IVU Traffic Technologies AG beschließt Aktienrückkauf
28.01. 09:00 vor 1794 Tagen
Verifort Capital Group GmbH
Verifort Capital bereitet die künftige Sanierung des Classic Center Weimar vor
In allen Meldungen suchen

11.November 2024 15:58 Uhr

Bet-At-Home.com AG, WKN A0DNAY, ISIN DE000A0DNAY5

[ Aktienkurs Bet-At-Home.com AG | Weitere Meldungen zur Bet-At-Home.com AG ]








EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache


bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig


11.11.2024 / 15:58 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



AD-HOC INFORMATION



VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014



 



Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig



 



Düsseldorf, 11. November 2024.



Die bet-at-home.com AG (nachfolgend ?Gesellschaft?) hatte am 11.07.2024 bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden hat, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch die Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, der Umsatzsteuer unterliegt. Die Gesellschaft hat heute Kenntnis davon erlangt, dass diese Entscheidung, die sich auf die Jahre 2014 bis 2017 bezieht, letztinstanzlich bestätigt wurde.



Die Gesellschaft hatte in diesem Zusammenhang bereits eine Rückstellung in Höhe von 4,8 Mio. EUR zum 30.09.2024 gebildet (siehe u.a. Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2024) und seitdem angepasst, so dass nach Auffassung der Gesellschaft die zu erwartenden Steuernachzahlungen (inkl. Zinsen) von der Rückstellung abgedeckt sind. Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente innerhalb des Konzerns der Gesellschaft belief sich zum 30.09.2024 auf insgesamt 34,165 Mio. EUR und hat sich seitdem leicht erhöht.



Eine Anpassung der am 05.11.2024 veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist nicht veranlasst. Zudem werden durch die Entscheidung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die geschäftlichen Aktivitäten in der Schweiz erwartet.



 



 



Kontakt



Investor Relations



ir@bet-at-home.com



+49 211 545 598 77



www.bet-at-home.ag



 





Ende der Insiderinformation


11.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG

Tersteegenstrasse 30

40474 Düsseldorf

Deutschland
Telefon: +49 211 545 598 77
Fax: +49 211 545 598 78
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Internet: www.bet-at-home.ag
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2027217





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service




2027217  11.11.2024 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2027217&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Weitere aktuelle Meldungen zur Bet-At-Home.com AG
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.