News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
27.01. 16:56 vor 1796 Tagen
ATOSS Software AG
DGAP-Adhoc: ATOSS Software AG: ATOSS erhöht Ausschüttungsquote
In allen Meldungen suchen

05.September 2024 15:32 Uhr

Bet-At-Home.com AG, WKN A0DNAY, ISIN DE000A0DNAY5

[ Aktienkurs Bet-At-Home.com AG | Weitere Meldungen zur Bet-At-Home.com AG ]








EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache


bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten


05.09.2024 / 15:32 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014



 



Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten



Die bet-at-home.com AG (nachfolgend ?Gesellschaft?) hatte am 11.07.2024 bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden hat, dass es davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch die Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, der Umsatzsteuer unterliegt.



Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es werden Rechtsmittel eingelegt. Die durchgeführte und heute abgeschlossene Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsmittel führt unter Aufgabe der bisherigen Risikobewertung gleichwohl zur Bildung von Rückstellungen in einem Betrag von rund 4,8 Mio. EUR (inkl. Zinsen). Eine bilanzielle Abbildung in der Kapitalmarktberichterstattung erfolgt auf Grund der inzwischen abgeschlossenen Aufstellung des Zwischenabschlusses zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024.



Es wird weiterhin erwartet, dass der bet-at-home.com AG Konzern im laufenden Geschäftsjahr einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Mio. EUR und 53 Mio. EUR und ein EBITDA vor Sondereinflüssen (wie im Konzernabschluss zum 31.12.2023 definiert) von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht. Der vorgenannte Rückstellungsbetrag wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur insoweit berücksichtigt, wie er in Bezug auf Geschäftsaktivitäten des Geschäftsjahres 2024 gebildet wird.





Ende der Insiderinformation


05.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG

Tersteegenstrasse 30

40474 Düsseldorf

Deutschland
Telefon: +49 211 545 598 77
Fax: +49 211 545 598 78
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Internet: www.bet-at-home.ag
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1982605





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service




1982605  05.09.2024 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1982605&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Weitere aktuelle Meldungen zur Bet-At-Home.com AG
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.