DGAP-WpÜG: ADO Properties S.A. / Übernahmeangebot Nachtrag zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Bieterin: ADO Properties S.A. Zielgesellschaft: WESTGRUND Aktiengesellschaft ISIN: DE000A0HN4T3 (WKN A0HN4T) Bereits am 25. März 2020 hat die ADO Properties S.A. (die "Bieterin") veröffentlicht, dass die Bieterin am 25. März 2020 entschieden hatte, den Aktionären der WESTGRUND Aktiengesellschaft (die "Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A0HN4T3) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 (die "WESTGRUND Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung, deren Höhe mindestens dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens gemäß § 31 Abs. 1, 2 und 7 WpÜG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung je WESTGRUND Aktie entspricht, in bar zu erwerben. Nachfolgend hat die Bieterin die PANARES GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 136685 B ("PANARES") als neutralen Gutachter beauftragt, eine Bewertung des Unternehmenswertes der Zielgesellschaft gemäß § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung (die "Unternehmensbewertung") durchzuführen. In ihrer Unternehmensbewertung vom 17. April 2020 kommt PANARES zu dem Ergebnis, dass der Wert zum Stichtag, dem 24. März 2020, EUR 11,71 je WESTGRUND Aktie beträgt. Darüber hinaus hat die Bieterin am 17. April 2020 entschieden, das Übernahmeangebot zugleich als ein für ein Delisting der WESTGRUND Aktien vom Handel am regulierten Markt der Börse Düsseldorf erforderliches Abfindungsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 Börsengesetz ("BörsG")) durchzuführen (das "Delisting-Angebot" und zusammen mit dem Übernahmeangebot das "Übernahmeangebot und Delisting-Angebot"). Das Übernahmeangebot und Delisting-Angebot muss den Anforderungen an ein Übernahmeangebot nach dem WpÜG und zugleich an ein Abfindungsangebot nach dem BörsG genügen. Insofern muss die Bieterin gemäß § 31 Abs. 1, 2 und 7 WpÜG in Verbindung mit § 3 S. 1 WpÜG-Angebotsverordnung sowie § 39 Abs. 3 S. 2 BörsG, den WESTGRUND Aktionären eine angemessene Gegenleistung für ihre WESTGRUND Aktien anbieten. Gemäß § 3 S. 2 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung mindestens dem in §§ 4 bis 6 WpÜG-Angebotsverordnung bzw. § 39 Abs. 3 S. 2 BörsG dargelegten Mindestwert entsprechen. Die Bieterin beabsichtigt dementsprechend, im Rahmen des Übernahmeangebots und Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche WESTGRUND Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 11,71 in bar je WESTGRUND Aktie zu erwerben. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet auf ihrer Internetseite unter http://www.ado.properties/angebot veröffentlicht. Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre. Luxemburg, den 17. April 2020 ADO Properties S.A. Ende der WpÜG-Meldung
|
Sprache: | Deutsch |
Börsen: | Bieter / Bidder: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse Luxemburg, SIX Zielgesellschaft / Target company: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
983219 17.04.2020 CET/CEST