Zielgesellschaft: Godewind Immobilien AG; Bieter: Covivio X-Tend AG
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Covivio X-Tend AG
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
HRB 214597 B
Zielgesellschaft:
Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
111649
ISIN: DE000A2G8XX3
Die Covivio X-Tend AG (die 'Bieterin'), eine hundertprozentige indirekte
Tochtergesellschaft der Covivio S.A., hat am 13. Februar 2020 entschieden,
den Aktionären der Godewind Immobilien AG ('Godewind') anzubieten,
sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Godewind mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Godewind von je EUR 1,00 (die
'Godewind-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 6,40 je
Godewind-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Die Bieterin, Covivio S.A. und Godewind haben eine
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen,
in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die
wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien
niedergelegt sind. Auf Grundlage des Business Combination Agreement
unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Godewind das geplante
Übernahmeangebot.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin verbindliche Aktienkaufverträge mit
verschiedenen Aktionären der Godewind zur Absicherung der Transaktion
abgeschlossen, in denen sich diese zur Übertragung der Godewind-Aktien
gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 6,40 je Godewind-Aktie
verpflichten. Die Anteilskaufverträge, zusammen mit von der Bieterin
gesicherten von Godewind gehaltenen eigenen Godewind-Aktien sowie
ausgeübten Optionen, umfassen bis zu rund 35% des voll verwässerten
Grundkapitals der Godewind und bedürfen noch der Freigabe durch das
Bundeskartellamt, können durch eine Partei jedoch nicht einseitig gekündigt
werden.
Die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot als ein für ein Delisting
der Godewind-Aktien vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse erforderliches Abfindungsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3
Börsengesetz) durchzuführen und hat dahingehende vertragliche
Vereinbarungen mit Godewind getroffen.
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in
den endgültigen Konditionen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich
zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Übernahmeangebot werden
im Internet unter www.x-tend-angebot.de veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Godewind Immobilien AG (die 'Gesellschaft') dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Covivio X-Tend AG (die 'Bieterin')
behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des
öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von
Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten
werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem
Kreis von U.S. Aktionären anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht
nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften
irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder
der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu
werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen
sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies
einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
'erwarten', 'glauben', 'schätzen',, 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber
keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse,
Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Berlin, den 13. Februar 2020
Covivio X-Tend AG
Ende der WpÜG-Meldung
Ende der WpÜG-Meldung
13.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Tradegate Excahnge
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