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06.Februar 2020 21:10 Uhr

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH) , ISIN: DE0007850000



Zielgesellschaft: RENK Aktiengesellschaft; Bieter: SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ? ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in
Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)
c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH
Schillerstraße 20
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 253889


Zielgesellschaft:

RENK Aktiengesellschaft
Gögginger Straße 73
86159 Augsburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193

WKN: 785000 / ISIN: DE0007850000


Am 30. Januar 2020 hat die SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo
GmbH) (die Bieterin) ihre Entscheidung veröffentlicht, sämtlichen
Aktionären (die RENK-Aktionäre) der RENK Aktiengesellschaft (RENK AG) im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der RENK AG mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (die RENK-Aktien)
gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu erwerben (das
Übernahmeangebot), die gemäß § 31 WpÜG und den §§ 3 ff. WpÜG-
Angebotsverordnung festgelegt wird.

Die BaFin hat der Bieterin heute mitgeteilt, dass der maßgebliche
gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der RENK-Aktie während
der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur
Abgabe des Übernahmeangebots, d.h. bis zum und einschließlich 29. Januar
2020, EUR 106,20 beträgt und damit als Mindestpreis gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-
Angebotsverordnung für den in der Angebotsunterlage festzulegenden
Angebotspreis gültig ist.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten marktüblichen
Angebotsbedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Erteilung von
fusionskontrollrechtlichen und anderen regulatorischen Freigaben.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im
Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter http://rebecca-
angebot.de veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der
Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit
dies rechtlich zulässig ist

Weitere Information zur Transaktion:

Für weitere Informationen zur Transaktion wird auf die Veröffentlichung der
Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots vom 30. Januar 2020
verwiesen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der RENK AG. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie
weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in
der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
RENK AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen
im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Frankfurt am Main, den 6. Februar 2020

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)

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Notiert: Regulierter Markt in München, Freiverkehr in Berlin, Frankfurt am
Main und Stuttgart

Ende der WpÜG-Meldung

06.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in München, Freiverkehr in Berlin, Frankfurt,
Hamburg, Stuttgart und Tradegate Exchange
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.