Zielgesellschaft: ISRA VISION AG; Bieter: Atlas Copco Germany Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ? ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Atlas Copco Germany Holding AG
Langemarckstraße 35
45141 Essen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30601
Zielgesellschaft:
ISRA VISION AG
Industriestraße 14
64297 Darmstadt
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7722
ISIN: DE0005488100 (WKN 548810)
Die Atlas Copco Germany Holding AG (die 'Bieterin') hat am 10. Februar 2020
entschieden, allen Aktionären der ISRA VISION AG im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der ISRA VISION AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die 'ISRA-Aktien') gegen Zahlung
einer Geldleistung in Höhe von EUR 50,00 je ISRA-Aktie in bar zu erwerben
(das 'Übernahmeangebot').
Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Copco
AB. Die Bieterin, die Atlas Copco AB und die ISRA VISION AG haben heute
eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement)
abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots
sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der
Parteien niedergelegt sind.
Außerdem hat die Bieterin heute verbindliche Vereinbarungen mit
verschiedenen Aktionären der ISRA VISION AG geschlossen, die zusammen ca.
34,9 % des Grundkapitals der ISRA VISION AG halten. Zum Einen haben sich
Aktionäre hinsichtlich der von ihnen gehaltenen ca. 28,8 % unwiderruflich
verpflichtet, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltenen ISRA-
Aktien anzunehmen. Ferner wurde mit einem weiteren Aktionär ein
Aktienkaufvertrag über den Erwerb von ca. 6,1 % gegen Zahlung eines
Kaufpreises von EUR 50,00 je ISRA-Aktie geschlossen.
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet auf ihrer Website unter www.technology-
offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter den Bedingungen der
kartellrechtlichen Freigabe und der Freigabe durch das Committee on Foreign
Investment in the United States (CFIUS) stehen. Das Übernahmeangebot wird
nicht unter der Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle
stehen.
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen und Bedingungen ergehen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in
der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen,
soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ISRA VISION AG. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie
weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der ISRA VISION AG wird
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
werden.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren
Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu
grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten durchgeführt. Das Übernahmeangebot
wird nicht nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der ISRA VISION AG
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften
irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder
der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
etwaiger von den jeweiligen Aufsichtsbehörden gewährter
Ausnahmegenehmigungen wird ein öffentliches Übernahmeangebot weder direkt
noch indirekt in Rechtsordnungen abgegeben werden, in denen dies einen
Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin, mit
ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des
öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar ISRA-Aktien erwerben. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe getätigt oder
Erwerbsvereinbarungen geschlossen werden, werden sie außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt und anwendbaren
Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934,
entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Essen, den 10. Februar 2020
Atlas Copco Germany Holding AG
Ende der WpÜG-Meldung
10.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Hinweis
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