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09.August 2021 07:33 Uhr

Voltage BidCo GmbH





DGAP-News: Voltage BidCo GmbH


/ Schlagwort(e): Sonstiges






Voltage BidCo GmbH: Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG abzuschließen








09.08.2021 / 07:33




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Voltage BidCo GmbH

München, Deutschland



Bekanntmachung über die Absicht,
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der Schaltbau Holding AG abzuschließen



Die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group beratene Fonds, hat am 7. August 2021 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie (das "Angebot") nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten.



Die Bieterin hat Andienungsvereinbarungen mit gewissen Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, sämtliche von ihnen gehaltene Schaltbau-Aktien sowie Schaltbau-Aktien, die nach Wandlung der von diesen Aktionären gehaltenen Wandelanleihen ausgegeben werden, in das Angebot einzuliefern. Insgesamt beziehen sich diese Andienungsvereinbarungen auf ca. 69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis. Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.



Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, unmittelbar nach Vollzugs des Angebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten.



München, 9. August 2021



Voltage BidCo GmbH
















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