News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
09.03. 07:00 vor 1749 Tagen
Belimo Holding AG
EQS-Adhoc: Belimo Holding AG: Profitables Wachstum mit Wirkung
06.03. 13:31 vor 1752 Tagen
Bionorica SE
Bionorica kompensiert Umsatz der Cannabis-Sparte
In allen Meldungen suchen

13.Februar 2020 14:23 Uhr

Venbona AG





DGAP-News: Venbona AG


/ Schlagwort(e): Immobilien






Venbona.com erweitert sein Angebot für Immobilienmakler (News mit Zusatzmaterial)








13.02.2020 / 14:23




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Die Venbona AG mit Sitz in Zug betreibt die ausschließlich für Immobilien konzipierte Handelsplattform www.venbona.com. Die Venbona AG bietet selbst keine Makler Dienstleistungen an, sondern stellt Maklern und anderen Immobiliendienstleistern eine technische Plattform für die Abwicklung von strukturierten Angebotsverfahren online zur Verfügung.

Die Venbona AG hat ihr Angebot um ein Feature erweitert. Online Bieterverfahren können ab sofort in die maklereigene Webseite eingebunden werden. Jeder Makler kann nun seine Bieterverfahren auf der eigenen Webseite abwickeln und muss seine Kunden nicht auf eine externe Webseite verweisen. Die Einbindung erfolgt über Standardschnittstellen, besondere technische Vorkehrungen sind nicht erforderlich. Für grössere Dienstleister gibt es zudem die Möglichkeit auch eine gänzlich massgeschneiderte White Label Lösung über die Plattform API zu implementieren.


Das Venbona Online Bieterverfahren und weitere Funktionen


Bieterverfahren sind ein bewährtes Instrument im Immobilienverkauf. Im Bereich der Anlageimmobilien sind Bieterverfahren traditionell weit verbreitet. Private Wohnimmobilien werden hingegen oft zu Festpreisen angeboten, weil ein Bieterverfahren zu zeit- und arbeitsaufwändig erscheint. Als problematisch erweist sich bei Angeboten zum Festpreis oft die Festlegung des marktgerechten Angebotspreises. Zahlreiche Objekte werden daher unter ihrem Marktwert verkauft. Andere erweisen sich wegen zu hoher Preisvorstellungen als unverkäuflich. Beides geht zulasten der Kundenzufriedenheit. Das digitale Angebotsverfahren von Venbona löst dieses Problem. Es bietet die Gewähr dafür, dass im Zuge eines Angebotsverfahrens ein marktgerechter Preis zustande kommt. Verglichen mit einem Angebot zum Festpreis reduziert sich der Aufwand für den Makler merklich. Preisverhandlungen ohne Ende mit Interessenten entfallen und die Verantwortung der optimalen Preisfestsetzung übernimmt der Markt. Weitere nützliche und zeitsparende Funktionen für den Makler sind u.a. das integriertes Dokumente Management (Datenraum) sowie das Setzten von spezifischen Zugriffsberechtigungen auf Dokumente, Daten und Informationen. Dadurch können Angebotsverfahren auch gänzlich Off-Market durchgeführt werden.

 



Offene und geschlossene digitale Angebotsverfahren


Im offenen Angebotsverfahren sind sämtliche eingehende Angebote in anonymisierter Form für alle Teilnehmer sichtbar. Dem Höchstbietenden wird nach Abschluss des Verfahrens ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet. Das auf einigen Plattformen verbreitete Problem des "Gebots in der letzten Sekunde" wurde bei den digitalen Angebotsverfahren von Venbona auf einfache Weise gelöst. Wenn in den letzten zehn Minute vor dem Ablauf der Frist noch ein weiteres Gebot abgegeben wird, verlängert sich das Verfahren automatisch um 20 Minuten. Alternativ können sich Anbieter für das geschlossene Angebotsverfahren entscheiden. Die Gebote sind dabei nur für den Anbieter sichtbar. Teilnehmer sehen nur, ob der Richtpreis erreicht wurde. Der Anbieter entscheidet, wie viele Bieterrunden er durchführen möchte. Optional kann er auch das aktuelle Höchstgebot veröffentlichen. In beiden Varianten kann die Dauer des Angebotsverfahrens frei gewählt oder auch erneut angepasst werden. Dasselbe gilt für die Vorlaufzeit, resp. Werbezeit, während der das Immobilieninserat veröffentlicht wird.

Nur zugelassene Bieter


Selbstverständlich werden die digitalen Angebotsverfahren nicht vollständig offen durchgeführt. Nur zuvor zugelassene Teilnehmer können Gebote abgeben. Das gibt dem Makler die Möglichkeit, bereits vorab alle Interessenten nach seinen eigenen Standards zu prüfen.

Kosten nur bei erfolgreichem Abschluss


Das Erstellen eines Angebotsverfahrens und die Abgabe von Geboten sind kostenlos. Eine Transaktionsgebühr wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig. Maklern, welche das digitale Angebotsverfahren regelmäßig nutzen, bietet venbona.com attraktive Sonderkonditionen an.



Illustration für die Einbindung der digitalen Angebotsverfahren von venbona.



Weitere Informationen:



Nicole Mieschbühler

CMO



Venbona AG

Baarerstrasse 94

CH-6300 Zug



+41 41 743 22 24
mail@venbona.com



Links

Plattform: www.venbona.com

Logo & Corporate Story: www.venbona.com/press



Linkedin: @venbona | Digitale Handelsplattform für Immobilien

Facebook: @venbona.proptech

Twitter: @venbona_Deutsch





Zusatzmaterial zur Meldung:

Bild: http://newsfeed2.eqs.com/57229a/974883.html
Bildunterschrift: Venbona AG



13.02.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





974883  13.02.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=974883&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.