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23.Januar 2020 07:00 Uhr

Vectron Systems AG, WKN A0KEXC, ISIN DE000A0KEXC7

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DGAP-News: Vectron Systems AG


/ Schlagwort(e): Produkteinführung






Vectron Systems AG: Lösung für aktuelle Kontroverse um Kassenbon-Pflicht








23.01.2020 / 07:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Die Vectron Systems AG (Vectron), ein führender Anbieter intelligenter Kassensysteme bestehend aus Hardware, Software und Cloud-Services, mit Schwerpunkt in den Branchen Gastronomie und Bäckerei, bietet für ihre Kassen zukünftig einen umweltfreundlichen Service zur Vermeidung von Kassenbons an. 


Seit dem 01. Januar 2020 gelten die neuen Vorschriften der Kassensicherungsverordnung. Diese neuen Regeln sollen Kassen manipulationssicher machen und somit Steuerbetrug vermeiden. Neben dem Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist auch eine Kassenbon-Ausgabe vorgeschrieben. Während die Einführung der TSE auf allgemeine Zustimmung stößt, hat sich an der Kassenbonpflicht eine breite Kritik entzündet und somit zu einer umfangreichen öffentlichen Diskussion geführt. Für sämtliche Bezahlvorgänge, auch für Kleinstbeträge, müssen Händler den Kunden aktuell einen Kassenbon ausdrucken. 


Die Tatsache, dass ein Kassenbon oft auf Thermopapier ausgedruckt wird, auch ohne, dass der Kunde danach verlangt, sorgt sowohl bei den Einzelhändlern als auch bei den Umweltverbänden für Kritik. Gerade in Bäckereien, die bei Vectron zu den Kernmärkten zählen, verzichten Kunden gern auf einen Bon, da die Summen sehr überschaubar sind. Umweltverbände schätzen, dass durch das neue Gesetz jährlich mehrere Milliarden Kassenbons ausgedruckt werden müssen, die anschließend sofort entsorgt werden, da der Kunde den Bon nicht haben möchte. Neben dem Umweltgedanken kritisieren die einzelnen Verbände das Gesetz, da den Kassenbetreibern Zusatzkosten durch Drucker und Papier entstehen, die letztendlich dem Verbraucher durch Preiserhöhungen weiterberechnet werden müssen.


Allerdings ist die Bonpflicht im Gesetz nicht willkürlich vorgesehen: Denn während die TSE dafür sorgt, dass einmal getätigte Buchungen nicht mehr verändert werden können, bleibt dem Steuerpflichtigen natürlich noch die Möglichkeit, Beträge erst gar nicht einzutippen, als weiteres Schlupfloch. Hier soll die Bonpflicht Abhilfe schaffen, weil so für jeden Kunden und Prüfer nachvollziehbar ist, ob die Beträge tatsächlich eingegeben wurden. Daher kann die Bonpflicht als wesentlicher Teil des Kontrollkonzepts auch nicht so einfach weggelassen werden. 


Vectron, als führender Anbieter von Kassensystemen für die Bäckerei- und Gastronomiebranche, arbeitet aktuell für seine Kunden an einer Lösung ohne Papier, die auf der größten Gastronomiemesse, der Internorga, im März präsentiert werden soll. Mittels eines QR-Codes, der auf dem Kassendisplay erscheint, können Käufer an der Kasse mit ihrem Handy die Daten digital erhalten. Sie müssen nur den Code scannen. ?Neben der Entlastung der Umwelt hilft dies auch dem Einzelhändler Kosten zu sparen", erklärt Vectron-Vorstand Thomas Stümmler.      

  

Über Vectron:

Mit mehr als 200.000 Installationen ist die börsengelistete Vectron Systems AG einer der größten europäischen Hersteller von Kassensystemen. Stabile Hardware kombiniert mit flexibler, zuverlässiger Software hat Vectron zum Marktführer für Kassenlösungen im deutschsprachigen Raum und in Benelux in den Branchen Gastronomie und Bäckerei gemacht. Mehrere Hundert Fachhandelspartner vertreiben die Produkte international. Digitale Cloud Services werden unter den Markennamen myVectron und bonVito angeboten. Das Spektrum reicht von Loyalty- und Paymentfunktionen bis hin zu Online-Reservierung und Online Reporting. Alle Dienste sind direkt mit dem Kassensystem verbunden, wodurch dieses zum zentralen Data Center wird. Weitere Informationen unter www.vectron.de.




Kontakt:

Vectron Systems AG

Tobias Meister

Willy-Brandt-Weg 41

48155 Münster, Germany

phone +49 (0) 2983 908121

mobile +49 (0) 170 2939080

fax +49 (0)251 2856-560

tobias.meister@vectron.de














23.01.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vectron Systems AG

Willy-Brandt-Weg 41

48155 Münster

Deutschland
Telefon: 0251/ 28 56 - 0
Fax: 0251/ 28 56 - 564
E-Mail: info@vectron.de
Internet: www.vectron.de
ISIN: DE000A0KEXC7
WKN: A0KEXC
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Stuttgart, Tradegate Exchange
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959043  23.01.2020 



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