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20.März 2020 10:56 Uhr

VAPIANO SE , ISIN: DE000A0WMNK9

DGAP-News: Vapiano richtet dringenden Appell an die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung der wirtschaftlichen Hilfen in der COVID-19-Krise um drohenden Insolvenzantrag abzuwenden





DGAP-News: VAPIANO SE


/ Schlagwort(e): Sonstiges






Vapiano richtet dringenden Appell an die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung der wirtschaftlichen Hilfen in der COVID-19-Krise um drohenden Insolvenzantrag abzuwenden








20.03.2020 / 10:56




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Vapiano richtet dringenden Appell an die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung der wirtschaftlichen Hilfen in der COVID-19-Krise um drohenden Insolvenzantrag abzuwenden



  • Vapiano richtet Appell an Bundesregierung zur schnellen und unbürokratischen Umsetzung der beschlossenen Hilfsprogramme

  • Vapiano und andere Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes von Einschränkungen durch COVID-19 bereits jetzt durch massive Umsatzeinbußen und Ergebnisrückgänge in Existenz bedroht

  • Insolvenzantrag der Vapiano SE und, falls erforderlich, für wesentliche Tochtergesellschaften kann nur noch durch rechtzeitige und ausreichende staatliche Finanzmittel innerhalb der nächsten drei Wochen abgewendet werden

  • Antragstellung für KfW-Unternehmerkredit "KfW-Corona-Hilfe" über Hausbanken derzeit nicht möglich

  • Bundesweit alle von der Vapiano SE betriebenen Restaurants geschlossen. Rund 3.800 Vapiano-Mitarbeiter in Deutschland und 10.000 weltweit betroffen

Köln, 20. März 2020 - Die Vapiano SE ("Vapiano") richtet sich mit einem dringenden Appell an die deutsche Politik und fordert diese auf, die angekündigten schnellen und unbürokratischen Hilfen und Unterstützungsprogramme für Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 besonders stark betroffen sind, zeitnah umzusetzen. Aufgrund des drastischen Umsatz- und Einnahmenrückgangs in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist für die Vapiano SE zum heutigen Tag der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Nach derzeit geltender Rechtslage ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von drei Wochen den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.



Das Instrument des KfW-Unternehmerkredites "KfW-Corona-Hilfe" zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ist zum jetzigen Zeitpunkt offenbar nicht verfügbar, da eine Antragstellung über die dafür zuständigen Hausbanken derzeit noch nicht möglich ist. Aufgrund der dynamischen Entwicklung von COVID-19 und den daraus resultierenden drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Folgen sind insbesondere Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe bereits heute in ihrer Existenz bedroht, wenn hier keine rasche Lösung gefunden wird. Vapiano, mit mehr als 80 Restaurants und 3.800 Mitarbeitern eine der größten Restaurantketten in Deutschland, hat in diesem Zusammenhang deshalb bereits Briefe an die Landesregierung von NRW und das Bundeswirtschaftsministerium gesandt, um dem dringenden Handlungsbedarf Ausdruck zu verleihen.



Vanessa Hall, CEO der Vapiano SE, sagte: "Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat Anfang der Woche versprochen, dass kein Arbeitsplatz aufgrund von COVID-19 verloren gehen soll. Wir begrüßen diese entschlossene Haltung, aber wenn wir nicht bald eine unbürokratische und schnelle Hilfe für die betroffenen Unternehmen sehen, dann wird der Verlust von Arbeitsplätzen kein abstraktes Risiko mehr, sondern unausweichlich Realität sein. Seit heute ist klar, dass Vapiano ohne sofortige staatliche Unterstützung nicht überlebensfähig sein wird und Insolvenz anmelden muss, was den Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen weltweit zur Folge hätte."



Vapiano musste aufgrund der Einschränkungen durch COVID-19 bereits nahezu alle der weltweit mehr als 230 Restaurants schließen. In Deutschland sind seit Mittwoch bundesweit alle 55 von der Vapiano SE selbst betriebenen Restaurants auf unbestimmte Zeit geschlossen. Von den Schließungen sind in Deutschland rund 3.800 Mitarbeiter betroffen, weltweit sind es sogar rund 10.000. Die bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 16. März 2020 beschriebene Situation hat sich inzwischen dahingehend entwickelt, dass Vapiano aktuell fast keine Umsätze mehr generiert, während Gehälter, Mieten und Betriebskosten weiter anfallen. Dadurch kommt es zu einem weiteren signifikanten Anstieg des Liquiditätsbedarfs und Rückgang des bereinigten EBITDA sowie des Konzerngesamtergebnisses im ersten und zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Niveau des jeweiligen Vorjahreszeitraums.



Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund nun laufend sorgfältig prüfen, ob für das Unternehmen die Einleitung des Insolvenzverfahrens innerhalb vorgenannter Frist abgewendet werden kann. Insbesondere wird Vapiano kurzfristig Anträge unter den von verschiedenen Regierungen in Europa angekündigten finanziellen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der COVID-19-Krise stellen. Nur wenn rechtzeitig und in ausreichendem Maße staatliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die entwickelte umfassende Finanzierungslösung mit den wesentlichen Aktionären und den finanzierenden Banken, auf deren Kernpunkte man sich bereits vor der COVID-19-Krise geeinigt hatte, abgeschlossen und implementiert werden. Andernfalls wird Vapiano unverzüglich Insolvenzantrag für die Vapiano SE und, falls erforderlich, für wesentliche Tochtergesellschaften stellen.



Über Vapiano



Die italienische Lifestylemarke VAPIANO begründete 2002 mit ihrem innovativen "Fresh-Casual-Dining-Konzept" eine neue Kategorie in der Systemgastronomie. Qualität, kompromisslose Frische der Zutaten und Transparenz sind die Basis des Restaurantkonzepts. In jedem VAPIANO wird Pasta täglich selbst hergestellt. Die Speisen werden vor den Gästen "à la minute" und nach deren Wünschen "customized" zubereitet. Das Erfolgsrezept zeichnet sich auch durch das kosmopolitische Ambiente der Restaurants aus. Zur Kommunikation einladende, lange Eichenholztische, ein hoch gewachsener Olivenbaum sowie ein gemütlicher Bar- und Loungebereich kennzeichnen das unverwechselbare Gasterlebnis. VAPIANO steht ferner für Selbstbestimmung und Individualität: Der Gast kann jederzeit zwischen verschiedenen "Guest Journeys" wählen. Er entscheidet, ob er seine Speisen und Getränke beim Vapianisti, am Terminal oder über die VAPIANO App bestellt und ob er mit der Chipkarte oder per App bezahlt. Auch bietet das Unternehmen Take Away- und Lieferservice-Dienste an. Zum 30. September 2019 bestand das VAPIANO-Netzwerk aus 235 Restaurants in 33 Ländern auf fünf Kontinenten.



Weitere Informationen finden Sie auf https://de.vapiano.com/de/home/



Pressekontakt



Charles Barker Corporate Communications GmbH

Peter Steiner / Tobias Eberle

Telefon: +69 794090-27 / -24

E-Mail: vapiano@charlesbarker.de
















20.03.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: VAPIANO SE

Im Zollhafen 2-4

50678 Köln

Deutschland
Telefon: +49 (0) 221 67001-0
Fax: +49 (0) 221 67001-205
E-Mail: info@vapiano.eu
Internet: www.vapiano.com
ISIN: DE000A0WMNK9
WKN: A0WMNK
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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