News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
06.01. 16:40 vor 6 Tagen
Luigs Real Estate GmbH
Luigs Real Estate GmbH kauft Lidl-Markt mit 27 Wohnungen in Hanau
06.01. 14:07 vor 6 Tagen
CENTROTEC SE
EQS-News: CENTROTEC SE:
06.01. 13:46 vor 6 Tagen
MCS Market Communication Service GmbH
Privatplatzierung und Jahresrückblick: Mustang Energy Corp. gibt umfangreiches Update 
In allen Meldungen suchen

29.Juni 2020 14:42 Uhr

NAIMA Strategic Legal Services GmbH





DGAP-News: NAIMA Strategic Legal Services GmbH


/ Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges






Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen / Civey bei Wahldaten nicht 'überdurchschnittlich gut' - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig








29.06.2020 / 14:42




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen



Civey bei Wahldaten nicht "überdurchschnittlich gut" - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig



Berlin / Köln, 29.06.2020 - Das Landgericht Köln hat dem Berliner Start-Up-Unternehmen Civey die Behauptung untersagt, Civey "schneide bei Wahlumfragen überdurchschnittlich gut ab" (Az: 31O 88/20). Nach Auswertung der von Civey selbst vorgelegten Daten stellten die Kölner Richter das Gegenteil fest, nämlich dass Civey "bei vier von zwölf Wahlen als schlechtestes und bei vier Wahlen jeweils als vorletztes" Unternehmen abgeschnitten habe. Die von Civey betriebene Eigenwerbung sei daher "irreführend".



Ebenfalls untersagte das Gericht Civey die Behauptung, Vertreter des renommierten Meinungsforschungs-Institutes forsa hätten Kunden von Civey angerufen und bedroht. Diese Behauptung ziele nach Ansicht des Gerichts darauf ab, forsa in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren. Jedoch habe Civey auch nach schriftlicher Anhörung durch das Gericht nicht belegen können, dass diese Behauptung wahr sei und forsa tatsächlich Kunden von Civey "bedroht" habe.



Die rechtswidrigen Äußerungen wurden von Civey-Geschäftsführerin Janina Mütze in einem Podcast-Interview mit dem Handelsblatt gemacht.



Die Beschlüsse des LG Köln sind noch nicht rechtskräftig.



Kontakt:



forsa Gesellschaft für Sozialforschung

und statistische Analysen mbH

Judith Leicht

Telefon: 030 6288 2442

Email: judith.leicht@forsa.de
















29.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





1081175  29.06.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1081175&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.