Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen Civey bei Wahldaten nicht "überdurchschnittlich gut" - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig Berlin / Köln, 29.06.2020 - Das Landgericht Köln hat dem Berliner Start-Up-Unternehmen Civey die Behauptung untersagt, Civey "schneide bei Wahlumfragen überdurchschnittlich gut ab" (Az: 31O 88/20). Nach Auswertung der von Civey selbst vorgelegten Daten stellten die Kölner Richter das Gegenteil fest, nämlich dass Civey "bei vier von zwölf Wahlen als schlechtestes und bei vier Wahlen jeweils als vorletztes" Unternehmen abgeschnitten habe. Die von Civey betriebene Eigenwerbung sei daher "irreführend". Ebenfalls untersagte das Gericht Civey die Behauptung, Vertreter des renommierten Meinungsforschungs-Institutes forsa hätten Kunden von Civey angerufen und bedroht. Diese Behauptung ziele nach Ansicht des Gerichts darauf ab, forsa in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren. Jedoch habe Civey auch nach schriftlicher Anhörung durch das Gericht nicht belegen können, dass diese Behauptung wahr sei und forsa tatsächlich Kunden von Civey "bedroht" habe. Die rechtswidrigen Äußerungen wurden von Civey-Geschäftsführerin Janina Mütze in einem Podcast-Interview mit dem Handelsblatt gemacht. Die Beschlüsse des LG Köln sind noch nicht rechtskräftig. Kontakt: forsa Gesellschaft für Sozialforschung
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1081175 29.06.2020