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22.Juni 2021 08:01 Uhr

Mister Spex SE





DGAP-News: Mister Spex SE


/ Schlagwort(e): Börsengang






Mister Spex SE: Mister Spex legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 23 bis 27 Euro je Aktie fest








22.06.2021 / 08:01




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG




Mister Spex legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 23 bis 27 Euro je Aktie fest



- Mister Spex beabsichtigt, Bruttoerlöse zwischen 225 Mio. Euro und 264 Mio. Euro zu erzielen, abhängig von der endgültigen Anzahl der platzierten Aktien und dem realisierten Ausgabepreis



- Das Angebot besteht aus bis zu ca. 9,8 Mio. neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung und aus bis zu ca. 3,3 Mio. bestehenden Aktien aus dem Bestand von Altaktionären; weitere ca. 2,0 Mio. bestehende Aktien stehen zur Deckung eventueller Mehrzuteilungen zur Verfügung



- Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung sollen vor allem zur Beschleunigung der Wachstumsstrategie von Mister Spex und der internationalen Expansion des Omnichannel-Geschäftsmodells sowie zur Kreditrückzahlung verwendet werden



- Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen 763 Mio. Euro und 895 Mio. Euro



- Vorbehaltlich der marktüblichen Bedingungen haben Luxottica Holland B.V., eine Tochtergesellschaft von EssilorLuxottica, sowie Fonds, die von Janus Henderson Investors verwaltet und beraten werden, und M&G Investments Cornerstone-Agreements, mit Zusagen zur Zeichnung von Aktien im Rahmen des Börsengangs im Wert von jeweils 50 Mio. Euro, 30 Mio. Euro und 30 Mio. Euro geschlossen



- Die Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 23. Juni 2021 und endet voraussichtlich am 30. Juni 2021; der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 2. Juli 2021 geplant



- Das Angebot in Deutschland gilt vorbehaltlich der Billigung und anschließenden Veröffentlichung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die heute erwartet wird



- Nicola Brandolese, Birgit Kretschmer und Nicole Srock.Stanley als neue Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt



Berlin, 22. Juni 2021 - Mister Spex SE (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Mister Spex"), Europas führender grundlegend digital ausgerichteter Omnichannel-Optiker, hat heute die Preisspanne für ihren geplanten Börsengang auf 23,00 Euro bis 27,00 Euro je Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis wird in einem Bookbuilding-Verfahren ermittelt. Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") und dessen anschließender Veröffentlichung, beginnt die Angebotsfrist voraussichtlich am 23. Juni 2021 und endet voraussichtlich am 30. Juni 2021.



"Das bisherige positive Feedback der Investoren bestärkt uns darin, dass der geplante Börsengang der richtige Weg ist, um unsere Strategie umzusetzen und unseren erfolgreichen Kurs mit zweistelligem Umsatzwachstum weiter zu beschleunigen. Wir sind davon überzeugt, dass unser grundlegend digital ausgerichtetes Omnichannel-Modell die Zukunft unserer gesamten Branche darstellt, zudem erwarten wir - unterstützt durch langfristige, strukturelle Makrotrends - weiter überproportional vom starken Wachstum des europäischen Brillenmarktes zu profitieren", sagt Dirk Graber, Gründer und Vorstand der Mister Spex SE.



Der Börsengang wird aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland und Privatplatzierungen in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb von Deutschland bestehen. Es umfasst bis zu ca. 9,783 Mio. neu ausgegebene nennwertlose Stückaktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, die voraussichtlich von Mister-Spex-SE-Aktionären am oder um den 29. Juni 2021 beschlossen wird, und bis zu ca. 3,261 Mio. bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand bestimmter Altaktionäre. Zusätzlich stehen im Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung bis zu ca. 1,957 Mio. bestehende nennwertlose Stückaktien aus einem Wertpapierdarlehen bestimmter kreditgebender Aktionäre zur Verfügung.



Cornerstone-Investoren Luxottica, Janus Henderson sowie M&G



Vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen haben sich Luxottica Holland B.V., eine Tochtergesellschaft von EssilorLuxottica, und Fonds, die von Janus Henderson Investors ("Janus Henderson") und M&G Investments ("M&G") verwaltet und beraten werden, bereit erklärt, Cornerstone Investoren des Börsengangs zu sein und Aktien im Rahmen des IPO zum Angebotspreis von 50 Mio. Euro für Luxottica sowie jeweils 30 Mio. Euro für Janus Henderson und M&G zu erwerben.



"Unser erstklassiges Kundenerlebnis, das auf Datenanalysen und unserer starken technologischen Plattform basiert, haben sowohl einen Branchenführer als auch zwei starke strategische Finanzinvestoren überzeugt, unseren Börsengang mit insgesamt 110 Mio. Euro zu unterstützen. Dies belegt nicht nur das hohe Interesse der Investoren an Mister Spex, sondern bestätigt auch unsere Strategie und zeigt, dass der geplante Börsengang ein logischer nächster Schritt für unser Unternehmen ist", fügt Dr. Mirko Caspar, Vorstand von Mister Spex SE, hinzu.



Der gesamte Emissionserlös der zu platzierenden Aktien (inklusive vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option) würde zwischen ?345 Mio. und ?405 Mio. liegen, abhängig von der endgültigen Anzahl der platzierten neuen Aktien und dem realisierten Ausgabepreis. Davon würde der Bruttoerlös für die Gesellschaft aus dem Verkauf aller zu platzierenden neuen Aktien zwischen ?225 Mio. und ?264 Mio. liegen. Das Unternehmen beabsichtigt, diese Erlöse vor allem zur Beschleunigung seiner Wachstumsstrategie, zur internationalen Expansion des Omnichannel-Geschäftsmodells von Mister Spex sowie zur Rückzahlung eines Kredits zu verwenden.



Die Aktien von Mister Spex SE sollen am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A3CSAE2, WKN: A3CSAE, Ticker Symbol: MRX) bei gleichzeitiger Aufnahme in den Prime Standard notiert werden. Der erste Handelstag ist für den 2. Juli 2021 geplant. Das Closing der Transaktion wird um oder für den 6. Juli 2021 erwartet.



Die Gesellschaft und bestimmte Altaktionäre, einschließlich der veräußernden Aktionäre, haben einer Sperrfrist von 180 Tagen zugestimmt, während die Mitglieder des Vorstands einem Lock-up von 365 Tagen zugestimmt haben. Darüber hinaus haben alle bestehenden Aktionäre mit einem Anteil von weniger als 0,5% einer verkürzten Lock-up-Periode von 35 Tagen zugestimmt.



Neue Ernennungen im Aufsichtsrat



Heute gibt Mister Spex außerdem die Ernennung von drei neuen, unabhängigen Mitgliedern seines Aufsichtsrats bekannt, die vielfältige Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Einzelhandel und Brillenmarkt einbringen werden. Nicola Brandolese, ein erfahrener CEO im Konsumgüterbereich und ehemaliger Geschäftsführer der Net a Porter Group Limited sowie Birgit Kretschmer, Chief Financial Officer (CFO) von C&A Europe, wurden zum 15. Juni 2021 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats ernannt. Birgit Kretschmer wird auch als Vorsitzende des Prüfungsausschusses fungieren. Nicole Srock.Stanley, Gründerin und CEO der dan pearlman Group, einer Gruppe inhabergeführter, strategischer Kreativagenturen mit Sitz in Berlin, wird voraussichtlich ab 1. Juli in den Aufsichtsrat einziehen und Jochen Klüppel ablösen. Peter Williams, ehemaliger CEO von Selfridges Retail Limited, wird weiterhin den Vorsitz des Aufsichtsrats innehaben. Weitere Mitglieder sind Stuart Paterson, Pierluigi Longo und Tobias Krauss, stellvertretend für die Finanzinvestoren, die das Wachstum von Mister Spex im letzten Jahrzehnt unterstützt haben.



Nach seiner Billigung durch die BaFin wird der Wertpapierprospekt auf der Unternehmenswebsite von Mister Spex unter www.ir.misterspex.comveröffentlicht.



Barclays, Berenberg und Jefferies fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Bryan Garnier und COMMERZBANK wurden als weitere Joint Bookrunners und Quirin Privatbank als Co-Lead Manager mandatiert.



Über Mister Spex:



Die 2007 gegründete Mister Spex SE (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Mister Spex") ist ein mehrfach ausgezeichnetes Unternehmen, das sich zum führenden, digital getriebenen Omnichannel-Optiker in Europa entwickelt hat. Mister Spex war an der Spitze des Wandels der Branche und hat sich von einem reinen Online-Player zu einem erfolgreichen Omnichannel-Optiker mit mehr als 5 Millionen Kunden, 10 Online-Shops in ganz Europa und stationären Einzelhandelsfilialen entwickelt. Als Digital Native waren Technologie und Innovation schon immer ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung des Unternehmens, von digitalen 2D- zu 3D-Werkzeugen für die Rahmenanpassung bis hin zu intelligenten Browse-Funktionalitäten. Der Fokus von Mister Spex liegt darin, den Brillenkauf für Kundinnen und Kunden zu einem einfachen, transparenten und spaßigen Einkaufserlebnis zu machen, indem ein umfassendes und vielfältiges Sortiment an hochwertigen Produkten mit Optiker-Expertise und Leistungen durch ihren Kundenservice, eigenen Filialen und einem umfangreiches Partnernetzwerk aus Optikern kombiniert wird.



 



Medienkontakt:



Katharina Berlet



VP Unternehmenskommunikation



Telefon: + 49 (0) 175 3596922



E-Mail: Katharina.Berlet@misterspex.de



Unternehmenswebsite: https://corporate.misterspex.com/de/



Investor Relations: https://ir.misterspex.com



 



WICHTIGER HINWEIS



Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Mister Spex SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.



Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Basis eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Mister Spex SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und auf der Webseite der Mister Spex SE kostenfrei erhältlich sein.



In einem anderen EWR-Mitgliedstaat als Deutschland ist diese Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 gerichtet und richtet sich nur an diese.



Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts sind, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner jeweils gültigen Fassung (die "Order"), (ii) Personen im Sinne von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order (high net worth companies, unincorporated associations, etc. ), oder (iii) Personen, an die eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000) in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder eine Übermittlung durch Andere veranlasst werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen verwendet werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.



Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder "anvisieren" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweist. Die tatsächliche künftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesagten Ergebnissen abweichen. Weder die Gesellschaft noch Barclays Bank Ireland PLC, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Jefferies GmbH, Jefferies International Limited, Bryan Garnier Securities SAS, COMMERZBANK Aktiengesellschaft und Quirin Privatbank AG (zusammen die "Konsortialbanken") noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen im Sinne von Rule 501(b) der Regulation D des Securities Act ("verbundene Unternehmen") verpflichten sich zur Aktualisierung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen und beabsichtigen auch nicht, diese öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.



Die Konsortialbanken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der Gesellschaft (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft und den verkaufenden Aktionären für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder eine Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.



In Verbindung mit dem Angebot können die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien als Hauptposition übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen in Verbindung mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sind Verweise im internationalen Emissionsprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf das Angebot, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Aktien so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen sowie deren Erwerb, Platzierung oder Handel in dieser Eigenschaft einschließen. Darüber hinaus können die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, das Ausmaß solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind gesetzlich oder aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, dies zu tun.



Keine der Konsortialbanken, der bestehenden Aktionäre oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie in Bezug auf die Wahrheit, oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder andere Informationen in Bezug auf die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und wie auch immer übertragen oder zur Verfügung gestellt, oder für jegliche Verluste, die aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.



Diese Mitteilung enthält auch bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, weil die Gesellschaft der Ansicht ist, dass diese und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen sie tätig ist, weithin als Mittel zur Bewertung der operativen Leistung und der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft verwendet werden. Sie sind möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen keine Bewertungen nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.



Ausschließlich für die Zwecke der Produktsteuerungs-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktsteuerung-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Produktsteuerungs-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten Vertriebsstellen beachten, dass: der Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile keinen garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern vereinbar ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.



Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbewertung nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in Bezug auf die Aktien zu ergreifen.



Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.



Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der Gesellschaft den Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, was voraussichtlich der 2. Juli 2021 sein wird, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsgeschäfte können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Stabilisierung nicht zwangsläufig eintreten, und sie kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Deutsche Börse - XETRA.



Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu 15 % der im Rahmen des Angebots verkauften neuen Aktien und bestehenden Aktien zugeteilt werden (die "Mehrzuteilungsaktien"). Bestimmte verkaufende Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager, der auf Rechnung der Konsortialbanken handelt, eine Option zum Erwerb von bis zu ca. 1,957 Mio. Aktien der Gesellschaft zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eingeräumt (die "Greenshoe-Option"). Soweit im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien an Investoren zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager, handelnd auf Rechnung der Konsortialbanken, berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn diese Ausübung auf einen Verkauf von Aktien durch den Stabilisierungsmanager folgt, die dieser zuvor im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworben hatte (sog. "Refreshing the shoe").



 
















22.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mister Spex SE

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10409 Berlin

Deutschland
E-Mail: presse@misterspex.de
Internet: www.misterspex.de
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Hinweis
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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.