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03.April 2020 10:38 Uhr

ISRA VISION AG, WKN 548810, ISIN DE0005488100

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DGAP-News: ISRA VISION AG


/ Schlagwort(e): Hauptversammlung






ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt








03.04.2020 / 10:38




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt





ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100) - das SDAX- und TecDAX- Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision), weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D Machine Vision Anwendungen, wird zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr eine rein virtuelle Hauptversammlung abhalten. Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Unsicherheit der Durchführbarkeit einer Präsenz-Hauptversammlung wird die für den 27. April einberufene Präsenzveranstaltung im Maritim Hotel in Darmstadt abgesagt.



Die Bundesregierung hat Ende März die gesetzlichen Grundlagen für eine "virtuelle Hauptversammlung" geschaffen. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können die Anteilseigner nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Es erfolgt auch eine Bild- und Tonübertragung für angemeldete Aktionäre. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein. Für die Online-Hauptversammlung soll gemäß der klassischen Einberufungsfristen bis 07. April eine neue Einladung veröffentlicht werden.


Die Absage des ursprünglichen Hauptversammlungstermins am 17. März 2020 hatte zur Folge, dass die Dividende von 0,18 EUR je dividendenberechtigter Aktie bislang nicht ausgezahlt werden konnte. Um den Anteilseignern Planungssicherheit zu gewähren, soll von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht werden und den Aktionären ein Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von 0,18 EUR gezahlt werden. Die Abschlagszahlung soll am 09. April 2020 auf die am 06. April 2020 dividendenberechtigten Stückaktien gezahlt werden.



Weitere Informationen


ISRA VISION AG

Industriestraße 14

64297 Darmstadt

Germany



Tel.: +49 (0) 6151 948 - 0

Fax: +49 (0) 6151 948 - 140

Internet: www.isravision.com


Investor Relations

E-Mail: investor@isravision.com

Susanne Becht

Tel.: +49 (0) 6151 948 - 212

Melanie Böttcher

Tel.: +49 (0) 6151 948 - 209
















03.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Unternehmen: ISRA VISION AG

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1014883  03.04.2020 



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