ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt
Die Bundesregierung hat Ende März die gesetzlichen Grundlagen für eine "virtuelle Hauptversammlung" geschaffen. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können die Anteilseigner nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Es erfolgt auch eine Bild- und Tonübertragung für angemeldete Aktionäre. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein. Für die Online-Hauptversammlung soll gemäß der klassischen Einberufungsfristen bis 07. April eine neue Einladung veröffentlicht werden. Weitere Informationen Tel.: +49 (0) 6151 948 - 0
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ISRA VISION AG |
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Deutschland | |
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Internet: | www.isravision.com |
ISIN: | DE0005488100 |
WKN: | 548810 |
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EQS News ID: | 1014883 |
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1014883 03.04.2020