Informationen des Unternehmens zur aktuellen Presseberichterstattung
- Grammer weist die in den Medien fälschlicherweise vorgenommene Verknüpfung des Unternehmens mit Insiderstraftaten Dritter zurück - Weder Vorstand, noch Aufsichtsrat, noch leitende Mitarbeiter vom Vorwurf eines Insiderhandelsverstoßes betroffen - BaFin-Verfahren wegen des Vorwurfs vermeintlich verspäteter Ad hoc-Mitteilungen fehlt Grundlage - Kapitalmarktkommunikation von Grammer entsprach jederzeit den rechtlichen Vorgaben
Amberg, 12. Februar 2020 - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen hat am 11. Februar 2020 eine Presseinformation veröffentlicht. Darin heißt es, dass gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz ermittelt werde. Eine dieser Personen stehe im Verdacht, als sog. "Tippgeber" zuvor Insiderinformationen weitergegeben zu haben. In diesem Zusammenhang führe die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch das Bußgeldverfahren gegen drei ehemalige Vorstände eines Unternehmens aus dem Bereich der Autoteilezulieferer und gegen das Unternehmen selbst wegen des Vorwurfs zweier verspäteter Ad hoc-Mitteilungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden 16 Objekte in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet und Bayern sowie in München und Berlin durchsucht. Die Grammer AG ("Grammer") war durch diese Maßnahmen lediglich an zwei ihrer Standorte in Bayern betroffen. Die Durchsuchungen in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet, in München und Berlin sowie gegebenenfalls an anderen bayerischen Orten hatten mit Grammer nichts zu tun. Grundlage der Durchsuchungen bei Grammer waren zwei unterschiedliche Durchsuchungsbeschlüsse. Der erste Durchsuchungsbeschluss betraf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen sechs natürliche Personen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot. Der zweite Durchsuchungsbeschluss bezog sich auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zweier angeblich verspäteter Ad hoc-Mitteilungen des Unternehmens.
GRAMMER VOM VORWURF DES VERSTOSSES GEGEN INSIDERHANDELS-VERBOT NUR AM RANDE BETROFFEN Grammer hat alle Vorkehrungen getroffen und Strukturen geschaffen um sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter nicht gegen rechtliche Bestimmungen und dabei vor allem gegen Bestimmungen zum Insiderhandelsverbot verstoßen. Grammer legt vor allem Wert auf die Feststellung, dass es keinerlei Verdachtsmomente gegen aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Vorstands oder aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats gibt und solche Verdachtsmomente auch nicht gegen aktuelle oder ehemalige leitende Mitarbeiter von Grammer vorliegen. Demgemäß erfassen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch keine Mitglieder dieser Personengruppen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Personen, die weder bei Grammer angestellt sind oder waren noch sonst aus Sicht von Grammer in Verbindung zu Grammer stehen oder gestanden haben. Bei der sechsten Person, die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Beschuldigte geführt wird, handelt es sich um einen Mitarbeiter von Grammer im unteren Management. Diese Person hatte keinen Zugang zu etwaigem Insiderwissen. Inwieweit diese Person gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten. Aus Sicht von Grammer liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es sich bei dieser Person um den sog. "Tippgeber" handelt. KEINE VERSPÄTETEN AD HOC-MITTEILUNGEN Bei der BaFin ist seit 2017 ein Verfahren wegen des Vorwurfs zweier angeblich zu spät veröffentlichter Ad hoc-Mitteilungen im ersten Halbjahr 2017 anhängig. Grammer hat die Vorwürfe durch seine rechtlichen Berater zurückweisen lassen. Der letzte Schriftwechsel mit der BaFin datierte vom 17. April 2018, also vor fast 22 Monaten. Damals ließ die BaFin mitteilen, die Sache an ihre Abteilung für Ordnungswidrigkeiten abgegeben zu haben. Als nächstes hätte eine Anhörung von Grammer erfolgen sollen, zu der es bisher nicht gekommen ist. Grammer ist davon überzeugt, sich auch im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten generell und damit auch im maßgeblichen Zeitraum in 2017 in jeder Hinsicht rechtlich korrekt verhalten zu haben. Etwaige Ad hoc-Mitteilungen sind jeweils zeitlich und inhaltlich korrekt erfolgt. Dies wird gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren bestätigen. In jedem Fall ist es offensichtlich falsch, einen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot einerseits und dem Vorwurf etwaiger verspäteter Ad hoc-Mitteilungen andererseits herzustellen, wie dies auf Basis der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in den Medien erfolgt ist. Ein solcher Zusammenhang ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz den Zeitraum Mai und Juni 2018 betreffen, es bei der Frage, ob Grammer Ad hoc-Mitteilungen unter Umständen hätte früher veröffentlichen müssen, dagegen um den Zeitraum Januar bis April 2017 geht. Aus Sicht von Grammer ist das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot "der Einfachheit halber" mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren verbunden worden. Grammer möchte eine solche Verknüpfung zweier nicht miteinander zusammenhängender Vorgänge nicht kommentieren. Der in der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hergestellte Zusammenhang kann aus Sicht von Grammer jedoch missverständlich interpretiert werden, wie die in der Zwischenzeit erfolgte ausführliche Berichterstattung in den Medien und die zum Teil daraufhin erfolgten Reaktionen gezeigt haben. Grammer wird auch weiterhin mit der BaFin eng zusammenarbeiten. Grammer ist davon überzeugt, dass eine Sichtung der Informationen und Unterlagen bestätigen wird, dass sich Grammer durchgehend rechtlich korrekt verhalten hat. Unternehmensprofil Kontakt: GRAMMER AG Boris Mutius Tel.: 09621 66 2200 investor-relations@grammer.com
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Unternehmen: | Grammer AG |
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ISIN: | DE0005895403, DE0005895403 |
WKN: | 589540, 589540 |
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973801 12.02.2020