News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
14.11. 07:00 vor 1 Tag
Swiss Life Holding AG
Swiss Life wächst in den ersten neun Monaten 2024 weiter
14.11. 07:00 vor 1 Tag
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG
Lindt & Sprüngli lanciert limitierte Dubai Schokolade in der Schweiz
14.11. 06:58 vor 1 Tag
grenke AG
EQS-News: grenke bestätigt vorläufige Zahlen
13.11. 18:00 vor 1 Tag
Private Equity Holding AG
Private Equity Holding AG: Net Asset Value per 31. Oktober 2024
13.11. 17:11 vor 1 Tag
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
EQS-News: Eyemaxx Real Estate AG 2020/25 (WKN A289PZ / ISIN DE000A289PZ4): Bekanntmachung des gemeinsamen Vertreters
In allen Meldungen suchen

19.Mai 2020 19:43 Uhr

EXASOL AG , ISIN: DE000A0LR9G9





DGAP-News: EXASOL AG


/ Schlagwort(e): Börsengang






EXASOL AG : legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest








19.05.2020 / 19:43




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER SONSTIGEN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN.



Exasol AG legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest



- Gesamtvolumen der beim Börsengang angebotenen Aktien inklusive Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption zum Platzierungspreis deutlich überzeichnet



Nürnberg, 19. Mai 2020 -Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, hat den Ausgabepreis für seine Aktien auf 9,50 Euro je Aktie festgelegt. Zum Platzierungspreis war das Gesamtvolumen der angebotenen Aktien der Exasol AG deutlich überzeichnet.



Das Angebot umfasste 5.100.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Barkapitalerhöhung, 2.035.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Altaktionärin KfW und von der Exasol AG, sowie 1.070.250 bestehende Aktien in Verbindung mit einer marktüblichen Mehrzuteilungsoption und 1.000.000 bestehende Aktien in Verbindung mit einer Aufstockungsoption. Alle angebotenen 9.205.250 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption beträgt somit rund 87,45 Millionen Euro.



Mit den Erlösen aus dem Börsengang plant die Exasol AG, ihre Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben. Sie sollen in erster Linie zur Stärkung des Sales-Teams und der Schlagkraft der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), in Großbritannien und in den USA sowie für zusätzliche Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsinitiativen verwendet werden.



Die Handelsaufnahme im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist ebenso wie die Lieferung der angebotenen Aktien für den 25. Mai 2020 geplant.



Zuteilungsregeln für das öffentliche Kaufangebot an Privatanleger


Aufgrund der Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden.

Die über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Frankfurter Wertpapierbörse übermittelten Zeichnungsangebote wurden nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bedient wurden nur Zeichnungsangebote, die zum finalen Angebotspreis von 9,50 Euro je Aktie eingereicht wurden, Zeichnungsaufträge unter 50 Aktien wurden nicht bedient, auf Zeichnungsaufträge von mehr als 50 Aktien erfolgte eine Zuteilung von 8,5 Prozent auf das jeweilige Zeichnungsvolumen, wobei kaufmännisch gerundet wurde.

Bei erfolgter Zuteilung erhalten Anleger eine separate Wertpapierabrechnung durch deren Depotbank. Bei der Depotbank erhalten Anleger auch weitere Informationen zu den ihnen zugeteilten Aktien. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen am 7. Juni 2000 herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger'' wurden beachtet. Die Zuteilung für Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität erfolgte nach einheitlichen Kriterien.

Eine bevorrechtigte Zuteilung an Organmitglieder der Exasol AG oder deren Angehörige, an Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Exasol AG erfolgte nicht.



Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.



Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.


Pressekontakt Exasol

Carla Gutierrez, Global Communications Manager

Tel: + 44 786 0151691

E-Mail: Carla.gutierrez@exasol.com



Über Exasol


Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.



Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com



Wichtige Hinweise



Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.



Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.



Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.



Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.



In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.



Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.



Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem heutigen Datum eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



 
















19.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





1050857  19.05.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1050857&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.