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18.Mai 2020 20:16 Uhr

EXASOL AG , ISIN: DE000A0LR9G9





DGAP-News: EXASOL AG


/ Schlagwort(e): Börsengang






Exasol AG kündigt aufgrund hoher Nachfrage beim IPO vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 19. Mai 2020 an








18.05.2020 / 20:16




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER SONSTIGEN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN.




Exasol AG kündigt aufgrund hoher Nachfrage beim IPO vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 19. Mai 2020 an



  • Hohe Nachfrage von Investoren innerhalb der Preisspanne für das Gesamtvolumen des Angebots (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption)

  • Verkürzung der Angebotsfrist um einen Tag auf Dienstag, 19. Mai 2020

  • Zulassung der Aktien zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse wie geplant für Montag, den 25. Mai 2020 vorgesehen

  • Lieferung der Angebotsaktien erfolgt voraussichtlich einen Tag früher, d.h. am Montag, 25. Mai 2020

     

Nürnberg, 18. Mai 2020 - Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, gibt bekannt, dass die Angebotsfrist für die Angebotsaktien im Rahmen des Börsengangs um einen Tag verkürzt wird. Das Angebot für die Aktien im Rahmen der für den Börsengang festgelegten Preisspanne von 8,50 EUR bis 10,50 EUR war für institutionelle Investoren am Freitag, 15. Mai gestartet und ist bereits für das Gesamtvolumen von 9.205.250 Aktien (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption) deutlich überzeichnet.



Aus diesem Grund hat der Vorstand heute in Abstimmung mit Hauck & Aufhäuser entschieden, die Angebotsfrist nun am Dienstag, 19. Mai 2020 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger (Zeichnungsmöglichkeit über Direct Place der Deutsche Börse AG) und um 14.00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger vorzeitig zu beenden. Der endgültige Angebotspreis und das endgültige Emissionsvolumen werden voraussichtlich am 19. Mai 2020 festgelegt. Über die Zuteilung der angebotenen Aktien werden die Anleger am 20. Mai 2020 informiert. Die Zulassung zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist ebenso wie die Lieferung der angebotenen Aktien für den 25. Mai 2020 geplant.



Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.



Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.



Pressekontakt Exasol

Carla Gutierrez, Global Communications Manager

Tel: + 44 786 0151691

E-Mail: Carla.gutierrez@exasol.com



Über Exasol


Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.



Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com



Wichtige Hinweise



Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.



Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.



Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.



Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.



In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.



Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.



Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem heutigen Datum eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



 
















18.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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