Die Dekarbonisierung, also die Umstellung der Wirtschaft in Richtung eines niedrigeren CO2-Ausstoßes, erfordert vor allem von Energieversorgungsunternehmen massive Anstrengungen. Besonders stark davon betroffen sind als größte Treibhausgasemittenten Erdölunternehmen. Diese stehen nicht nur aufgrund der Coronaviruskrise und den aktuell volatilen Ölmärkten vor großen Herausforderungen. Ausschluss von Erdölunternehmen "Ein Ausschluss von Erdölunternehmen kann aus ethisch-moralischen Motiven erfolgen, also wenn man keine Beteiligung an großen Treibhausgasemittenten haben möchte. Es kann aber auch aus Risikogesichtspunkten erfolgen, also um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Wir haben uns aus beiden Gründen entschieden, die neuen Bestimmungen des österreichischen Umweltzeichens vorwegzunehmen", betont Walter Hatak, Leiter Sustainable Investments Erste Asset Management. Abstimmung bei über 400 Hauptversammlungen Seit 2015 übt die Erste Asset Management die Stimmrechte basierend auf den eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien für alle ihre traditionellen Investmentfonds aus. Es werden auch hier strenge nachhaltige Kriterien bei der Beurteilung von Investments integrativ berücksichtigt. Allein im vergangenen Jahr haben wir auf 400 Hauptversammlungen im Sinne von ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Richtlinien abgestimmt. "Deshalb bleibt der sehr konstruktive Dialog in Österreich mit der OMV, bei der wir als Lead-Investor der internationalen Investorenvereinigung Climate Action 100+ vertreten sind, selbstverständlich aufrecht", so Hatak. Nur Hälfte der Energieversorger verfolgen Pariser Klimaziele "Die Ergebnisse zeigen uns, dass ausgehend von der Summe an Emissionen, die noch emittiert werden darf, um die Erderwärmung auf 2 Grad zu beschränken, Energieversorger einen großen Teil dieser Emissionsreduktionen tragen und damit wesentlich mehr anstrengen müssen", so Hatak abschließend. Die Erste Asset Management wurde 2019 vom Branchenmagazin "Börsianer" zur besten Fondsgesellschaft des Jahres ausgezeichnet.
Gesetzlicher Hinweis: Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" erstellt. Der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die AnteilinhaberInnen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die AnlegerInnen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" bzw. die Wesentliche Anlegerinformation/KID, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die AnteilinhaberInnen werden im "Bundesanzeiger", Köln, veröffentlicht.
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1019445 09.04.2020