In gezielten Dialogen mit Unternehmen (Engagement) sowie in der Ausübung der Stimmrechte auf Hauptversammlungen (Voting) liegt hohes Potential, nachhaltige Veränderung herbeizuführen. Beide zählen zu den Wachstumsbereichen der Nachhaltigkeitsstrategien in Europa. Diese Anschauung unterstützt auch die Erste Asset Management (Erste AM). Neben der Integration von nachhaltigen Standards in Investmententscheidungen legt der Asset Manager besonderes Augenmerk auf Engagement- und Voting Aktivitäten. Allein in Deutschland ist das verwaltete Vermögen, das auf Engagement-Prozesse zurückgreift, im Jahr 2018 laut dem Forum Nachhaltige Geldanlagen um 73 % gewachsen und umfasste 91 Milliarden Euro. Europaweit schätzt die Organisation zur Förderung von ethischen Investments (Eurosif) 2017 dieses Volumen sogar auf über 4.850 Milliarden Euro. Aufgrund der Dringlichkeit von Klimathemen setzte die Erste AM 2019 die meisten Unternehmensdialoge in diesem Feld um, aber auch Soziales oder Fragen zur guten Unternehmensführung wurden bei Hauptversammlungen adressiert. "Die größten Erfolge können dann erzielt werden, wenn Dialoge über mehrere Jahre geführt und Unternehmenskontakte regelmäßig wahrgenommen werden", sagt Walter Hatak Leiter des Nachhaltigkeitsteams der Erste AM. 2019 fanden mehr als 80 Unternehmenskontakte statt, in denen ESG-Themen adressiert wurden. Erste AM beteiligt sich erstmalig an der Einbringung eines eigenen Aktionärsantrags Dass ESG-Themen bei Aktionären zunehmend Zustimmung finden und ernst genommen werden, zeigen auch die Auswertungen des Erste AM Voting-Partners ISS (Institutional Shareholder Services). Nach den Berichten über die Hauptversammlungssaison 2019 erfuhren ESG-Anträge insgesamt größere Zustimmung. "Oft konnte mit dem Management bereits vor Hauptversammlungen Konsens gefunden werden, wodurch das tatsächliche Einbringen von Anträgen nicht mehr umgesetzt werden musste", betont Hatak. So auch im Fall der britischen Anglo American, bei deren Hauptversammlung Investoren der Climate Action 100+ Initiative ihre Stimmen bündelten, um einen gemeinsamen Klimaantrag einzubringen. Der Antrag forderte die transparente Ausweisung der Klimapolitik von Lobby-Organisationen und wurde durch die Anteile der Erste AM aktiv unterstützt. Durch ein erfolgreiches Engagement und die Zusicherung des Unternehmens, die Antragspunkte noch vor der Hauptversammlung umzusetzen, wurde letztendlich von einer Einbringung abgesehen. Walter Hatak unterstreicht: "Im Zuge des Engagements konnte das Management von Anglo American davon überzeugt werden, dass Lobby-Organisationen, die wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel ignorieren, keine Unterstützung seitens des Unternehmens erhalten sollten." Stimmrechte für 3,7 Milliarden Euro auf rund 400 Hauptversammlungen Die Erste AM 2019 unterstützte wie schon in den Vorjahren Anträge im Klimabereich und die Erreichung des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Zudem wurden Soziales oder Anträge aus dem Gesundheitsbereich unterstützt. So forderten z. B. Aktionäre auf der Coca-Cola Hauptversammlung eine Auseinandersetzung des Unternehmens mit den gesellschaftlichen Risiken, die sich durch die Vermarktung von Getränken mit hohem Zuckeranteil ergeben. Insgesamt setzte die Erste AM per Oktober 2019 für 3,7 Milliarden Euro Stimmrechte auf rund 400 Hauptversammlungen um, dieses Volumen entspricht dabei mehr als der durchschnittlichen Marktkapitalisierung eines ATX-Unternehmens. Covid-19 treibt digitale Lösungen voran Während vielerorts Hauptversammlungen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, stellten viele Unternehmen auf digitale Hauptversammlungen um. Die Vorgaben zum Homeoffice hatten zur Folge, dass digitale Signaturen, die bis dato kaum Beachtung fanden, nun in den Standardprozess aufgenommen wurden. "Unabhängig davon, ob die Hauptversammlungen in Zukunft vermehrt digital oder als Präsenzveranstaltung abgehalten werden ist klar: ESG-Themen bleiben auf der Agenda und gewinnen weiter an Bedeutung", so Hatak abschließend. Link: Der Engagement Report der Erste Asset Management 2019: https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien#active-ownership
Gesetzlicher Hinweis: Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" erstellt. Der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die AnteilinhaberInnen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die AnlegerInnen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" bzw. die Wesentliche Anlegerinformation/KID, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die AnteilinhaberInnen werden im "Bundesanzeiger", Köln, veröffentlicht.
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1054275 25.05.2020